Re-Audit für Energiestadt Russikon

Gemeinde Russikon
Gemeinde Russikon

Pfäffikon,

ms. Russikon ist seit dem Jahr 2007 Energiestadt. Der Gemeinderat bekennt sich zu diesem Label und will es mit einem dritten Re-Audit weiterführen.

Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone

Der Gemeinde Russikon wurde am 27. November 2007 vom Trägerverein Energiestadt erstmals das Label Energiestadt verliehen. Diese Auszeichnung gilt jeweils für vier Jahre und ist danach erneut zu beantragen. Wie bei der Erstzertifizierung muss eine Neubewertung ergeben, dass mindestens 50 Prozent der einer Gemeinde möglichen Massnah­men realisiert sind. Das letzte Re-Audit wurde im Herbst 2015 mit einem Ergebnis von 56 Prozent erfolgreich durchgeführt. Für das dritte Re-Audit wird der Massnahmenkatalog bereinigt und das Aktivitätsprogramm überarbeitet. Bis im Oktober 2019 soll das aktualisierte Programm der Labelkommission eingereicht werden.

Auf Antrag der Energiekommission bewilligte der Gemeinderat einen Kredit von CHF 12'000.00. Wie bei den letzten Re-Audits wird der Prozess durch Maren Kornmann, ENCO AG, begleitet. Bei einem erfolgreichem Re-Audit erhält die Ge­meinde vom Bundesamt für Energie einen Beitrag von CHF 2‘000.00.

Überarbeitete Energieplanung festgesetzt

Als Energiestadt engagiert sich die Gemeinde Russikon für eine nachhaltige Energieversorgung. Der Energieplan bildet die Grundlage, um die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversor­gung unter der Berücksichtigung der räumlichen Aspekte optimal zu gestalten. Neue Wärmever­bünde und/oder eine Erweiterung der bestehen­den Verbünde sollen so erfolgen, dass die vorhan­denen Potenziale optimal genutzt werden. Ver­dichtungs- bzw. Ausbaupläne für Erdgas und Wär­meverbünde, sollen soweit möglich, aufeinander abgestimmt werden. Für die Umsetzung des Ener­gieplans werden Massnahmen vorgeschlagen, welche in das energiepolitische Massnahmenpro­gramm der Energiestadt Russikon einfliessen sol­len.

Die überarbeitete Energieplanung Russikon um­fasst einen Übersichtsplan und einen ergänzenden Bericht. Die Genehmigung der Energieplanung erfolgt nach der Festsetzung durch die kantonale Baudirektion.

Infoanlass statt Gemeindeversammlung

Da keine dringenden Geschäfte anstehen, findet die ausserordentliche Gemeindeversammlung nicht statt. An deren Stelle findet am Montag, 4. März 2019, 20.00 Uhr, im Riedhus ein Informationsanlass statt. Informiert wird über das Projekt zur Sanierung des Russiker Dorfbachs, 2. Etappe. Zudem werden im Rahmen einer Ausstellung die Legislaturziele 2018-2022 des Gemeinderates bekanntgeben. Gleichzeitig werden durch den FC Russikon im Foyer acht Projekte für das Vereinshus Tüfiwis ausgestellt.

Zudem hat der Gemeinderat…

- Roger Schwyter per 1. Januar 2019 in den Rang des Oberleutnant und Kommandant Stellvertre­ter ernannt. Er ist seit dem Jahr 2005 Mitglied der Feuerwehr Russikon;

- die Wahl von Christian Wolf, Hinwil, zum Kom­mandanten der Zivilschutzorganisation Pfäffikon-Fehraltorf-Hittnau-Russikon zustim­mend zur Kenntnis genommen;

- das Einbürgerungsgesuch von Guy und Elisabeth Picken um Erteilung des Gemeinde­bürgerrechts von Russikon behandelt. Der Ge­meindeversammlung vom 24. Juni 2019 wird die Aufnahme beantragt;

- für den geplanten Neubau des Naturzentrums des Vereins Naturzentrum Pfäffikon einen Be­trag von CHF 3'000.00 bewilligt;

- den Leistungsauftrag 2019 des Pflegezentrums GerAtrium Pfäffikon genehmigt und zudem das Budget 2019 und die Taxordnung 2019 zur Kenntnis genommen. Das Budget 2019 des Pflegezentrums GerAtrium Pfäffikon ZH sieht einen Aufwand von CHF 14‘258‘600, einen Er­trag von CHF 13‘977‘600 und ein Betriebser­gebnis von CHF -281‘000 vor;

- das Budget des Zweckverbandes Abwasserrei­nigungsanlage Fehraltorf-Russikon für das Jahr 2019 genehmigt. Der Aufwandüberschuss be­trägt CHF 1'798'000.00 und wird gemäss dem Kostenverteiler auf die Gemeinden Fehraltorf und Russikon aufgeteilt.

Der Anteil von Russikon beträgt CHF 473'000.00 (26.3 Pro­zent); den Gemeindestundenlohn für das Jahr 2019 unver­ändert auf CHF 29.00 festgesetzt; zur Kenntnis genommen, dass (gestützt auf den Entscheid des Regierungsrates des Kantons Zürich für das Staatspersonal) dem Gemeinde­personal ein Ausgleich der Teuerung von 1,0 Prozent ab 1. Januar gewährt wird. Die Mehr­kosten inkl. Sozialleistungen von CHF 40'000.00 sind nicht im Budget 2019 be­rücksichtigt. Diese Kosten gelten aufgrund des übergeordneten Beschlusses des Regierungsra­tes als gebunden.

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