Vernehmlassung zur Gründung der Zeughausareal Schwyz AG

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Schwyz,

Für die nächsten Entwicklungsschritte des Zeughausareals in Seewen soll eine Trägerschaft ins Leben gerufen werden. Bevor das Geschäft dem Schwyzer Stimmvolk im Detail vorgestellt wird, erhalten die Ortsparteien die Gelegenheit zur Stellungnahme.

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„Die bevorstehenden Entwicklungsschritte im Zeughausareal Seewen bedürfen professioneller Strukturen und Abläufe“, so der Gemeinderat einhellig an der Informationsveranstaltung mit den Ortsparteien und Vertretern des Kantonsrats.

Um dies zu erreichen, soll eine Aktiengesellschaft gegründet werden. Die stellt im Rahmen der Zwischennutzung mit dem bestehenden Immobilienbestand die Vermietung und Verwaltung sicher. Parallel dazu erarbeitet die Zeughausareal Schwyz AG, so die genaue Bezeichnung, verschiedene Studien und Analysen für die weitere Positionierung und Entwicklung des Areals. Im Anschluss daran steht die Vermarktung des Zeughausareals im Vordergrund und die verschiedenen Baufelder werden im Unterbaurecht veräussert.

Fläche nur für die vereinbarte Tätigkeit

Die AG muss sich dabei an die im Reglement festgelegten Kriterien halten. Diese richten sich nach der Erreichung der Vision „Entwicklungsachse Urmiberg“. Weiter definiert ein Gestaltungsplan, welche Nutzungen wo erstellt werden können. Die Unterbaurechtsnehmer dürfen die Fläche nur für die vereinbarte Tätigkeit benutzen. Schliesslich soll auch der Landwert der Baurechtsflächen den Marktbedingungen entsprechen. Was die Organisation und politische Steuerung der Zeughausareal Schwyz AG anbelangt, so ist die Gemeinde Schwyz Alleinaktionärin. Der Gemeinderat gehört mit zwei Vertretern, wovon mindestens eine Person aktives Gemeinderatsmitglied ist, dem Verwaltungsrat an und stellt damit die Wahrung der öffentlichen Interessen sicher.

Mit der Aufgabenübertragung an die Zeughausareal Schwyz AG werden die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche zwischen Politik und Wirtschaft klar abgegrenzt. Die Zeughausareal Schwyz AG wird das Rüstzeug erhalten, sich erfolgreich im dynamischen Marktumfeld zu behaupten und die nächsten Schritte zur Entwicklung des Zeughausareals in die Wege zu leiten. Die reglementierten Kriterien für die Vergabe von Unterbaurechten garantieren, dass die Nutzung im Sinne der Vision zur Entwicklungsachse Urmiberg erfolgt. Der Gemeinderat legt mit diesem Vorgehen die Grundlagen für eine langfristige und kontinuierliche Entwicklung des Zeughausareals. Die Vernehmlassung der Ortsparteien dauert bis am 19. Juli 2018. Anschliessend wird der Gemeinderat diese gemeinsam mit den politischen Exponenten auswerten und die nächsten Schritte für dieses für das Zeughausareal und die Gemeinde Schwyz wegweisende Sachgeschäft vorbereiten.

-Mitteilung der Gemeinde Schwyz (vas)

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