Gemeinde unterstützt aufgenommene Ausländer
In Bäretswil sind derzeit (Stand 12.06.2018) 11 vorläufig aufgenommene Ausländer/innen wohnhaft. Diese wurden seit 2012, wie alle anderen hilfesuchenden Personen, nach den Ansätzen der SKOS-Richtlinien unterstützt.
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Mit der Volksabstimmung vom 24. September 2017 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich einer Teilrevision des Sozialhilfegesetzes zugestimmt, wonach vorläufig aufgenommene Ausländer/innen wieder nach den gleichen Ansätzen wie Asylsuchende unterstützt werden. Die Gesetzesänderung ist am 1. März 2018 in Kraft getreten. Für die Gemeinden bedeutet dies konkret, dass ein beträchtlicher Kostenanteil des Kantons für die Unterstützung der vorläufig aufgenommenen Ausländer/innen wegfällt und die Gemeinden höhere Kosten übernehmen müssen. Die von der Sozialvorständekonferenz des Bezirks Hinwil erarbeite-ten Empfehlungen werden von der Gemeinde Bäretswil ab 1. Juli 2018 übernommen und angewendet. Künftig werden Anträge auf Integrationsmassnahmen einzelspezifisch nach dem Grundsatz „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ geprüft. Die durch die Gesetzesänderung entste-henden Mehrkosten gelten als gebundene Ausgaben und führen zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von 60‘000 – 100‘000 Franken.
-Mitteilung der Gemeinde Bäretswil (mba)