Regierung will neuen Umgang mit Religionen prüfen
Der Solothurner Regierungsrat will abklären lassen, welche rechtliche Formen und Instrumente es für den Umgang mit anderen, öffentlich-rechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften geben kann.
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Die Vielfalt der heute im Kanton Solothurn bestehenden Religionsgemeinschaften mache es notwendig, über neue Rechtsformen und Instrumente nachzudenken, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Montag.
Es gelte abzuklären, wie mit diesen Religionsgemeinschaften umzugehen sei und wie deren Stellung und Beitrag für einen gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt werden könne.
Die Schweiz sei eine multireligiöse Einwanderungsgesellschaft. In dieser habe der demokratische Rechtsstaat den rechtlichen Ordnungsrahmen für eine friedliche Koexistenz zwischen den zahlreichen Religionen und Weltanschauungen zu setzen, hält der Regierungsrat fest.
Fast jeder Dritte ist konfessionslosDie Landschaft der Religionen habe sich innerhalb eines halben Jahrhunderts stark verändert. Lange Zeit hätten die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen fast die gesamte Bevölkerung repräsentiert. Heute seien es noch rund 60 Prozent.
Rund ein Drittel der Einwohnenden im Kanton gehört der römisch-katholischen Kirche an. Konfessionslos bezeichnen sich 30,7 Prozent, gefolgt von Evangelisch-Reformierten mit 20,8 Prozent. Islamische Glaubensgemeinschaften haben einen Anteil von 6,9 Prozent. Andere christlichen Glaubensgemeinschaften kommen auf 5,7 Prozent und weitere Glaubensgemeinschaften auf 2,3 Prozent.
Die SP-Fraktion forderte in einem Auftrag vom Regierungsrat, dass er eine Art «Charta der Religionen» prüfe. Religiöse Gemeinschaften sollten eingeladen werden, das Dokument zu unterzeichnen. Sie würden sich damit verpflichten, die Werte der Bundesverfassung einzuhalten, die Integration ihrer Gläubigen in die Gesellschaft zu fördern und zugunsten des interreligiösen Dialoges zu handeln.
Der Kantonsrat wird über den Antrag des Regierungsrats entscheiden.
-Mitteilung der SDA (mis)