C&A-Raubgehilfen stehen zum zweiten Mal vor Zürcher Obergericht
Auf Anweisung des Bundesgerichts muss sich das Zürcher Obergericht heute Mittwoch zum zweiten Mal mit dem so genannten C&A-Raub befassen.

Auf Anweisung des Bundesgerichts muss sich das Zürcher Obergericht heute Mittwoch zum zweiten Mal mit dem so genannten C&A-Raub befassen. Vor Gericht steht ein Paar, welches das Obergericht im November 2017 mangels Beweisen freigesprochen hatte.
Im Oktober 2015 war eine Zürcher Filiale des Modehauses C&A ausgeraubt worden. Die Beute betrug rund 140'000 Franken. Anfang Dezember 2016 verurteilte das Bezirksgericht Zürich nach einem Indizienprozess drei Männer und eine Frau zu Freiheitsstrafen zwischen 2,5 und 5,5 Jahren. Es sprach sie des Raubes beziehungsweise der Gehilfenschaft zum Raub schuldig.
Die vier - zwei Brüder sowie ein mit ihnen befreundetes Paar - zogen das Urteil ans Obergericht weiter. Dieses bestätigte im November 2017 die Schuldsprüche gegen die Brüder. Die beiden befinden sich heute im Strafvollzug.
Das Pärchen aber wurde überraschend vom Vorwurf der Gehilfenschaft freigesprochen. Nicht, weil die Oberrichter von der Unschuld der beiden überzeugt gewesen wären, sondern weil sich ihre Schuld nicht beweisen lasse, so das Gericht. Sie folgten deshalb dem Prinzip «im Zweifel für die Angeklagten». Die Beschuldigten erhielten, wie bei Freispruch üblich, Entschädigungen zugesprochen.
Beschuldigte arbeitete selber bei C&A
Die Richter wiesen in der mündlichen Urteilsbegründung darauf hin, dass die verurteilten Brüder von Insiderwissen profitiert hatten, um überhaupt ins Gebäude zu kommen: Sie kannten den Zugangscode zum Personaleingang. Sie wussten, an welchem Tag die Wocheneinnahmen zum Abholen bereitgemacht wurden und wo sich der Tresor befand.
Dieses Wissen könne nur von der heute 34-jährigen Frau stammen, welche im Warenhaus arbeitete. Es könne ihr aber nicht nachgewiesen werden, dass sie die Informationen bewusst für den Raub weitergegeben habe. Ebenso naheliegend, aber nicht zu beweisen, war es für die Richter, dass ihr heute 40-jähriger Freund das Insiderwissen an die Brüder weitergab.
Der Staatsanwalt erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Freisprüche und erhielt Recht: Das Bundesgericht erachtete einen direkten Tatbeitrag des Pärchens als erwiesen. Es wies das Zürcher Obergericht an, die beiden Beschuldigten nochmals zu beurteilen und dieses Mal auch zu bestrafen.