Eltern und Partner von der Bündner Erbschaftssteuer befreit
Eltern und Konkubinatspartner von Verstorbenen müssen in Graubünden keine Steuern mehr auf das Erbe bezahlen.
Das Parlament hat am Montag die entsprechende Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes in den Hauptpunkten durchberaten.
Die Teilrevision bringt zudem den Wechsel von der Nachlasssteuer zur Erbschaftssteuer. Das bedeutet, dass nicht mehr der gesamte Nachlass zu einem einheitlichen Satz besteuert wird. Mit der Erbanfallsteuer werden die Zuwendungen an die verschiedenen Erben einzeln erfasst und gemäss des Verwandschaftsgrades besteuert.
Etwa 4,2 Millionen Franken weniger an Einnahmen hat die Gesetzesrevision für die Kantonskasse pro Jahr zur Konsequenz, bei Steuereinnahmen von total 700 Millionen Franken jährlich. Grund ist nicht nur die Steuerbefreiung von Eltern und Konkubinatspartnern, sondern ausserdem die Senkung von Steuersätzen.
FDP läuft auf
Die FDP-Fraktion wollte fast geschlossen mit der Steuerbefreiung noch weiter gehen, was einen Ausfall für den Kanton von jährlich etwa zehn Millionen Franken zur Folge gehabt hätte. Die Ratsmehrheit machte jedoch nicht mehr mit und lehnte den entsprechenden Antrag mit 72 zu 45 Stimmen ab.
Der Rat verabschiedete die Vorlage der Regierung am Montag noch nicht, beriet sie aber in den wesentlichen Punkten. Die Revision fand bei den Parteien soweit eine gute Aufnahme. Einzig die SP-Fraktion wollte sie haushaltsneutral gestalten, drang aber nicht durch.