Kita-Mitarbeiter des sexuellen Missbrauchs beschuldigt

Ein ehemaliger Mitarbeiter einer St. Galler Kindertagesstätte (Kita) steht im Verdacht, Kinder sexuell missbraucht zu haben.

Spielplatz
Spielplatz. (Symbolbild) - Nau.ch

Er sei «zutiefst bestürzt und betroffen», erklärte Jacques Hefti, Verwaltungsratspräsident der Fiorino AG, am Donnerstagmittag vor den Medien.

Wenige Stunden zuvor hatte die St. Galler Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie einen ehemaligen Kita-Mitarbeiter, einen 33-jährigen Schweizer, verdächtige, an zwei kleinen Buben sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Die Kinder waren weniger als zwei Jahre alt. Weiter soll er Videos im Darknet verbreitet haben.

Missbrauch in der Kita

Eines der beiden Kinder soll der Mann im privaten Rahmen missbraucht haben. Der zweite Bub sei «im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Beschuldigten bei der von der Hausdurchsuchung betroffenen Kindertagesstätte» missbraucht worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der Mitarbeiter sei im Sommer 2018 verhaftet und danach sofort fristlos entlassen worden, informierte Hefti. Damals sei die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass sich die Taten ausschliesslich im privaten und nicht im beruflichen Umfeld zugetragen hätten. Es habe damals keine Hinweise gegeben, dass die Kita betroffen war.

Vor kurzem seien dann aber verschiedene Eltern von der Staatsanwaltschaft kontaktiert worden. Die Auswertung der Datenträger habe ergeben, dass ein Bub in der Kita missbraucht worden sei und dass auch Bilder in der Kindertagesstätte aufgenommen worden seien.

Keine Erklärung möglich

«Es gibt keine Worte dafür, dass dies in unseren Räumlichkeiten passiert ist - aber auch keine Erklärungen», sagte Hefti. Man sei im Verfahren nicht Partei und erhalte deshalb von der Staatsanwaltschaft auch keine näheren Informationen.

«Wir wissen deshalb nicht, wie es ihm gelungen ist, mit einem Kind allein zu sein, es zu missbrauchen oder es zu fotografieren.» Die Kinder würden in der Kita immer in Gruppen betreut, in der Regel von mehreren Mitarbeitenden. Es gebe klar definierte Vorschriften; unter anderem gelte das Prinzip der offenen Türen. «Die Eltern stellen uns Fragen, aber wir können ihnen keine Antworten geben», so Hefti.

Bereits als der Mitarbeiter im Sommer verhaftet worden sei, habe man die eigenen Richtlinien überprüft. Nun werde man sie nochmals unter die Lupe nehmen.

Lehre in der Kita absolviert

Der Beschuldigte habe in der Kita seine Lehre absolviert und sei nach einem Unterbruch im Herbst 2017 wieder angestellt worden, führte der Verwaltungsratspräsident weiter aus.

Im Anstellungsprozess gelte das Vieraugen-Prinzip mit dem die Bewerbungsunterlagen überprüft werden. Unter anderem verlange man auch einen Sonderprivatauszug. Darin wären allfällige Massnahmen wie Tätigkeits- oder Kontaktverbote aufgeführt gewesen, wenn es frühere Vorfälle gegeben hätte.

Noch am Donnerstagabend wird es Gespräche mit Eltern geben, die ihre Kinder in der betroffenen Kita betreuen liessen. Einbezogen ist auch das Kinderschutzzentrum in St. Gallen, an das sich betroffene und verängstigte Eltern wenden können.

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