Abstand und Vorsorge: Ohne brennenden Baum Weihnachten feiern
Weihnachten ist Hochsaison für kleine und grosse Wohnungsbrände. Der Weihnachtsbaum ist schuld? Nein: Unachtsamkeit. Tipps für die (ver)sicher(t)e Wohnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Wohnungsbränden vorbeugen: Das ist besonders wichtig in der Weihnachtszeit.
- Feuerfeste Unterlagen, Wassereimer beim Tannenbaum und Abstand sind einfache Massnahmen.
- Sollte es doch zu einem Brand kommen: Feuerwehr anrufen und Versicherung informieren.
Trockenes Tannengrün steht in kürzester Zeit in Flammen, der Rest des Zimmers folgt rasch: Nur rund fünf Minuten dauert es laut der Feuerwehr, bis ein unbemerkt brennender Adventskranz den Rest des Raumes mit in Brand setzt.
Mit den richtigen Vorsichtsmassnahmen aber kommt es nicht so weit – und um Brandschäden, Löschwasserreste und schmutzige Feuerwehrstiefel-Abdrücke muss man sich dann auch nicht kümmern.
Abstand ist die halbe Miete
Was nicht mit Feuer in Berührung kommt, kann auch nicht brennen? Naja, fast. Abstand ist auf jeden Fall ein guter Rat.
«Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen wie in Papier verpackten Geschenken oder nah an Vorhängen auf», empfiehlt Silvia Oestreicher vom Deutschen Feuerwehrverband (DFV).
Baum, Kranz, Gesteck und Kerzenschmuck stehen also am besten jeweils frei mit ordentlich Platz in alle Richtungen. Der Standort sollte so gewählt sein, dass die Kerzen auch beim Lüften sicher stehen.
Gutes Material vermeidet Sorgen
Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, rät der DFV. Klingt wie eine Binsenweisheit, doch kann man nicht alle Kerzenklemmen für Weihnachtsbäume guten Gewissens als standfest bezeichnen.
Eine feuersichere Unterlage unter dem Weihnachtsbaum oder eine grosse Steingut- oder Keramikplatte unter dem Adventskranz schützt vor Schäden durch herunterfallende Kerzen oder grosse Hitze.
Wer elektrisch beleuchtet, sollte auf geprüfte Qualität achten.
Eine CE-Kennzeichnung, eine Gebrauchsanleitung und Warnhinweise sollten vorhanden sein.
Wer im Kinderzimmer für Weihnachtsstimmung sorgen will, wählt dafür besser Geräte mit maximal 24 Volt Betriebsspannung oder mit Batteriebetrieb.
Unachtsamkeit führt ins Verderben
Nur mal schnell aus dem Zimmer gehen und etwas erledigen? Eine schlechte Idee, wenn am Baum oder Adventskranz noch die Kerzen brennen. Auch Kinder lässt man mit offenem Feuer besser nicht alleine.
Solche Unachtsamkeit ist laut dem Feuerwehrverband die Brandursache Nummer eins. Zum achtsamen Umgang mit Feuer gehört auch ein kindersicherer Aufbewahrungsort für Feuerzeug und Streichhölzer.
Und auch wenn eine elektrische Beleuchtung im Vergleich zu Kerzen als sicherer gilt, rät der Branchenverband VDE auch hier zur Vorsicht. Allzu lange sollte man Lichterketten nicht alleine lassen – nachts trennt man sie besser vom Strom.
Rechtzeitige Warnung rettet Leben
In den meisten Mietwohnungen hängen Rauchmelder schon an der Decke. Wer noch keine hat, verschafft sich für wenig Geld eine echte Zeitreserve.
Denn ein Rauchmelder überm Weihnachtsbaum verringert laut dem DFV das Risiko einer unerkannten Brandausbreitung enorm.
Löschgeräte griffbereit halten
Wenn alle Vorsorge nicht geholfen hat und der Baum brennt, hilft hoffentlich der Feuerlöscher oder ein Eimer Wasser. Die Löschgeräte stellt man in gut erreichbarer Entfernung von Baum oder Gesteck auf.
Wichtig ist: Heldentaten helfen niemandem. Silvia Oestreicher rät: «Versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn das ohne Eigengefährdung möglich ist.»
Sicherer ist: Die Tür zum Brandraum schliessen, alle Anwesenden aus dem Haus oder der Wohnung führen und anschliessend über den Notruf 118 schnell die Feuerwehr alarmieren.
Versicherungsschutz prüfen
Brandschäden an der Wohnung oder am Haus sind in den meisten Fällen versichert.
Denn die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung kommen klassischerweise für Schäden auf, die durch einen Brand verursacht werden. Auch Schäden durch Löschwasser sind abgedeckt.
Eine Hausratversicherung ersetzt zum Beispiel beschädigte oder vernichtete Möbel und Vorhänge. Auch Geschenke, die unter dem Weihnachtsbaum landen sollten, sind dabei mitversichert, wenn sie dem Brand zum Opfer fallen.
Wird nicht nur der Hausrat, sondern auch das Haus selbst beschädigt, tritt die Wohngebäudeversicherung ein.
Grobe Fahrlässigkeit kann allerdings den Versicherungsschutz kosten – zum Beispiel, wenn brennende Kerzen unbeaufsichtigt waren.
Zwar ist die Anzahl der gemeldeten Brände in der Adventszeit seit Jahren rückläufig, die Schadenssumme pro Brand steigt aber stetig an. Insofern lohnt eine Überprüfung der Deckungssummen von Hausrat- und Wohngebäudeversicherung in jedem Fall.