Der Frauenstreik verunsichert Männer, sagt Gewerkschafts-Präsident

Nadine Brügger
Nadine Brügger

Bern,

Beim Frauenstreik geht es um Gleichstellung. Ein Thema, dass auch die Männer betrifft. Doch sind sie am 14. Juni überhaupt willkommen?

Frauenstreik Syna Gewerkschaft Männer
Arno Kerst ist Präsident der Gewerkschaft Syna und unterstützt den Frauenstreik und die damit verbundenen Vorderungen. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Dürfen Männer am Frauenstreik vom 14. Juni mittun? Bei den Herren herrscht Unsicherheit.
  • Syna-Präsident Arno Kerst findet: Ja. Denn die Forderungen betreffen beide Geschlechter.
  • Dennoch wünscht er sich für einen nächsten Streik einen anderen Namen.

Am 14. Juni ist Frauenstreik. Nau spricht im Vorfeld mit Frauen und Männern über ihre Gründe, am Frauenstreik (nicht) mit zu tun.

Frauenstreik verunsichert Männer

Gleichstellung und Gleichberechtigung betrifft nicht nur die Frauen. Dennoch scheint der Frauenstreik bereits mit seinem Namen die Hälfte der Gesellschaft auszuschliessen. «Ich bemerke eine Verunsicherung bei den Männern», sagt Arno Kerst. Er ist Präsident der Syna, der zweitgrössten Gewerkschaft der Schweiz.

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Den Männern tue es gut, sich wegen des Frauenstreiks auch mal unsicher zu fühlen, sagt Arno Kerst. Er ist Präsident der Gewerkschaft Syna. - Nau

Kerst findet: «Die Lohnungleichheit beurteilen auch Männer als Ungerechtigkeit. Teilzeitstellen, Elternzeit und neue Rollenbilder sind Themen, die sie beschäftigen.» Allerdings wissen sie nicht, ob sie sich beteiligen dürfen, oder nicht. Mitleid will Kerst allerdings keines wecken.

«Die Männer sollen diese Unsicherheit ruhig auch mal spüren. Die Frauen erleben das an vielen Orten auch. Das ist keine schlechte Erfahrung für die Männer.» Dennoch findet Kerst: «Als nächstes sollte ein Gleichstellungsstreik folgen.»

Teilzeit-Maler

In Gewerbebetrieben arbeiten beispielsweise vorwiegend Männer. Hier seien es sich die Arbeitgeber gewohnt, zu 100 Prozent über ihre Angestellten verfügen zu können.

«Wir haben zum Beispiel Bauarbeiter, die gerne Teilzeit arbeiten möchten. Aber das ist praktisch unmöglich. Erst bei den Malerbetrieben ist eine Veränderung in diese Richtung bemerkbar.», so Kerst.

Frauenstreik Maler Gewerbe SP
Beim Frauenstreik wurden unter anderem Lohngleichheit und Teilzeitstellen gefordert. In gewerblichen Betrieben sind es vor allem die Maler, die sich diesen Themen öffnen. - Pixabay

Das hänge vor allem damit zusammen, dass dort viele Frauen arbeiten. «Sie fordern Teilzeitstellen, weil sie auch nach einer Geburt in der Arbeitswelt bleiben wollen.»

Das zeigt: Noch seien in Gleichstellungsfragen die Frauen treibende Kraft. Darum sei es auch richtig, dass sie beim anstehenden Streik das Zepter übernommen haben. Eine der wichtigsten, gewerkschaftlichen Forderungen dabei: Die Lohngleichheit.

Branchenübergreifende Lohngleichheit

Lohngleichheit bei den Geschlechtern fordert Kerst nicht nur in den Unternehmen. «Es geht auch nicht, dass typische Frauenberufe schlechtere Löhne zahlen, als typische Männerberufe. Es gibt keinen Grund, warum ein Polizist mehr verdienen sollte als eine Pflegefachfrau.»

Frauenstreik
Demonstranten halten ein Plakat, das für Lohngleichheit wirbt, in der Hand. - twitter/UniaSchweiz

Denn erst, wenn Lohngleichheit und Teilzeitarbeit gegeben seien, würden sich auch die Rollenbilder in der Gesellschaft verändern. Weil Frauen und Männer Beruf und Familienarbeit erst dann wirklich frei unter sich aufteilen können.

Ran an die Hausarbeit

«Dann wird hoffentlich auch die Doppelbelastung der Frauen verschwinden», sagt Kerst. Noch immer leisten Frauen nämlich doppelt so viel Hausarbeit, wie ihre Männer. Und stecken anderthalbmal so viel Zeit in die Kinderbetreuung.

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Noch immer erledigen Frauen doppelt so viel Hausarbeit, wie ihre Männer. Das soll sich ändern. - Pixabay

Diese unbezahlte Arbeit führe nicht nur zu Karriereknick und Loch im Portemonnaie. «Auch die Altersarmut ist bei Frauen viel höher», so Kerst. Sobald aber die Sozialhilfe einspringen muss, bezahlt die ganze Gesellschaft für die versäumte Gleichberechtigung.

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