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Hatespeech: So wehren Sie sich gegen Hass im Netz!

Nau Lifestyle
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Bern,

Hetze und Verleumdung sind im Netz leider alltäglich geworden. Doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Betroffene können und sollten sich wehren.

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Nicht wegsehen, sondern melden: Um Hass und Hetze im Netz Einhalt zu gebieten, sind alle gefragt. - Andrea Warnecke/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Cybermobbing und Hassrede im Internet kommen immer häufiger vor.
  • Betroffene sollten sich unbedingt wehren.
  • Diffamierende Beiträge sind unbedingt bei Netzseitenbetreibern oder der Polizei zu melden.

Verbalattacken in sozialen Netzwerken oder in den Kommentaren auf Internetseiten sind längst keine Seltenheit mehr. Das muss man bedauern, aber keinesfalls hinnehmen.

So können Betroffene mit Beleidigungen, Drohungen oder Lügen im Netz umgehen:

1. Hetze erkennen

Posts und Kommentare sind in aller Regel rechtswidrig und keine zulässige Meinung, wenn sie Menschen abwerten oder angreifen oder wenn darin zu Gewalt gegen Menschen aufgerufen wird.

Meist handelt es sich um rassistische, antisemitische oder sexistische Kommentare.

2. Nicht wegsehen

Um adäquat auf Hass-Postings zu reagieren, sollte man sachlich bleiben, sinnvoll argumentieren und Äusserungen mit geprüften Quellen belegen.

3. Beweise sichern

Screenshots erstellen, die auch mit Datum und Uhrzeit gekennzeichnet sein sollten.

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Cybermobbing ist eine Form der digitalen Gewalt. - Pixabay

Kommen Angriffe per Mail oder Messenger, gilt es, Nachrichten oder Chatverläufe zu speichern.

4. Hilfe suchen

Verschiedene Organisation beraten und unterstützen. Auf der Internetseite stophatespeech.ch gibt es Infos über Beratungsstellen.

Auch der Verein Netzcourage setzt sich aktiv gegen digitale Gewalt ein und unterstützt von Hatespeech betroffene Menschen.

5. Angriffe melden

Beiträge mit diffamierenden Äusserungen sollte man bei der Plattform melden, wo man sie entdeckt hat – egal ob es um die eigene Person oder um andere geht.

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Nicht wegsehen, sondern melden: Um Hass und Hetze im Netz Einhalt zu gebieten, sind alle gefragt. - Andrea Warnecke/dpa-tmn

Inzwischen bieten alle sozialen Netzwerke Meldefunktionen, die meist auf den Hilfeseiten erklärt werden. Wird Rechtswidriges nicht fristgerecht gelöscht oder gesperrt, kann man bei offizieller Stelle Beschwerde einreichen.

6. Taten anzeigen

Postings und Beiträge, die man für strafbar hält, sollten bei der Polizei angezeigt werden. Dafür können Sie sich auf jeder Polizeiwache melden.

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