Rechtsschutz: Das müssen Sie beim Krankenkassenwechsel beachten
Wie jedes Jahr möchten viele Versicherte durch einen Wechsel der Krankenkasse Geld sparen. Diese praktischen Tipps von Anwälten sollten Sie beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Prämien steigen dieses Jahr wieder sehr stark an.
- Ein Wechsel der Krankenkasse kann zu hohen Einsparungen führen.
- Wir zeigen in diesem Artikel, was bei einem Wechsel beachtet werden muss.
Beinahe jedes Jahr steigen die Krankenkassenprämien – dieses Jahr um 8,7 Prozent, mit starken Unterschieden je nach Kanton. Dies ist eine markante Erhöhung. Viele Kundinnen und Kunden von Krankenversicherungen erhoffen sich durch einen Wechsel Einsparungen.
Hier folgt kein Vergleich der möglichen Krankenkassen. Wir geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie bei einem Wechsel am besten vorgehen können.
Anbieter und Versicherungsart ändern
Sie können jedes Jahr die Versicherung von einem Anbieter zu einem anderen wechseln. Sie können aber auch innerhalb der bestehenden Versicherung die Art der Versicherung wechseln. Also zum Beispiel von einem Hausarztmodell zu einem Modell mit telefonischer Beratung wechseln.
Als dritte Möglichkeit können Sie einfach die sogenannte Franchise verändern. Damit meint man den Teil, den Sie immer selbst bezahlen müssen, bevor die Krankenkasse Leistungen erbringt.
Die wichtigsten Deadlines
Die bestehende Grundversicherung muss bis zum 30. November gekündigt werden, um dann eine neue abschliessen zu können.
Die Art der Versicherung kann bis zum 1. Januar geändert werden, wenn Sie momentan eine besondere Versicherungsart haben. Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel im Hausarztmodell sind und wechseln möchten. Wenn Sie momentan keine besondere Versicherungsart haben, sondern die normale Grundversicherung, können Sie jederzeit wechseln.
Möchten Sie die Franchise erhöhen, können Sie dies bis zum 31. Dezember machen. Möchten Sie die Franchise senken, können Sie dies bis zum 30. November machen.
Kündigung am besten schriftlich und per Einschreiben einreichen
Wichtig ist insbesondere, dass die Kündigung der bestehenden Krankenkasse bis zum 30. November dort eingetroffen ist. Versenden Sie die Kündigung daher zur Sicherheit bis zum 15. November.
Die Kündigung sollten Sie per Einschreiben oder per A-Post Plus mit Sendungsverfolgung verschicken. So beweisen Sie im Zweifelsfall, dass Sie die Kündigung rechtzeitig verschickt haben.
Was passiert mit Schulden oder Zusatzversicherungen?
Wenn Sie bei der ehemaligen Versicherung am 31. Dezember noch ausstehende Schulden haben, für die Sie bis zum 30. November eine Mahnung erhalten haben, können Sie die Grundversicherung nicht wechseln.
Und was passiert mit der Zusatzversicherung? Diese können Sie bei der ehemaligen Anbieterin der Grundversicherung belassen. Sie müssen nicht beide Versicherungen gleichzeitig kündigen. Es kann aber sein, dass dadurch die Zusatzversicherung teurer wird.
Und was ist, wenn ich vergesse, eine neue Versicherung abzuschliessen? Keine Angst, in diesem Fall bleiben Sie bei der ehemaligen Versicherung weiter versichert.
Vorsicht: Kostengutsprachen werden bei Wechsel neu entschieden
Behandlungen im laufenden Jahr müssen noch von der ehemaligen Grundversicherung getragen werden. Es ist zu beachten, dass eine allfällige Kostengutsprache der ehemaligen Krankenkasse für die neue nicht bindend ist.
Das heisst, die neue Krankenkasse kann die Krankheit erneut selbst beurteilen und über eine Kostengutsprache für eine Behandlung entscheiden.