Darf Strom im Ferienhaus wegen des Kriegs mehr kosten?
Bei manchen Ferienhäusern wird der Strom nach Verbrauch bezahlt. Darf ein Vermieter wegen des Ukraine-Kriegs kurzfristig die Energiekosten erhöhen?
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Ferienhäusern zum Beispiel in Dänemark und Deutschland wird Strom extra abgerechnet.
- Wegen hoher Energiepreise durch den Ukraine-Krieg erhöhen manche Vermieter die Rechnung.
- Das ist unzulässig und kann bis vor die Europäische Verbraucherzentrale gebracht werden.
Bei Ferienhäusern in Dänemark ist es üblich und auch in Deutschland kommt es vor: Nebenkosten wie Strom oder Wasser sind nicht im Mietpreis inbegriffen. Sie werden am Ende extra abgerechnet.
Der konkrete Preis etwa für die Kilowattstunde steht in der Regel im Mietvertrag.
Wegen der hohen Energiepreise durch den Krieg in der Ukraine flattert manchem nun kurzfristig ein Bescheid über erhöhte Preise ins Haus. Ist das zulässig?
«Wenn der Strompreis im Vertrag klar angegeben ist, gilt dieser Preis als der zwischen den beiden Parteien vereinbarte», sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
Kein Fall von höherer Gewalt
Die Rechtslage ist in Deutschland wie Dänemark dieselbe. Entscheidend ist, ob im Vertrag eine Klausel steht, die dem Vermieter das Recht gibt, den Preis mit so kurzer Vorankündigung zu ändern.
«Wenn nicht, wird man zu der Einschätzung kommen, dass eine solche Änderung nicht einseitig erfolgen kann und damit gegenüber dem Verbraucher unwirksam ist», sagt Wojtal.
Weder in Deutschland noch in Dänemark greife ausserdem das Argument von höherer Gewalt, weil davon auszugehen sei, dass sich die höheren Preise erst künftig auswirken würden.
Was ist also zu tun, wenn Ferienhaus-Mieter solch einen Bescheid bekommen? Sie sollten am besten den Vermieter umgehend schriftlich darauf hinweisen, dass sie den neuen Nebenkosten-Preis nicht akzeptieren, rät Wojtal.
EVZ hilft bei Klärung
Hält ein dänisches Unternehmen trotzdem daran fest, können sich betroffene Gäste an das Europäische Verbraucherzentrum wenden, das versucht, das Anliegen aussergerichtlich zu lösen.
Bei Ferienunterkünften in Deutschland sind die jeweiligen Verbraucherzentralen die Ansprechpartner.
Informieren Sie sich am besten bereits vor Ihrer Reise über die Art der Stromabrechnung und kontaktieren Sie im Zweifelsfall den Ferienhausvermieter.