Das hat es mit der neuen Gebühr für Pauschalreisen auf sich
Seit Anfang Jahr verlangen die dem Garantiefonds der Schweizer Reisebranche angeschlossenen Reisebüros eine neue Gebühr. Wir erklären wieso das so ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Garantiefonds sichert die Einzahlungen von Pauschalreisekunden.
- Seit Januar wird dazu auf Buchungen in angeschlossenen Reisebüros eine Gebühr erhoben.
Seit 25 Jahren gibt es den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Die Stiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Einzahlungen von Pauschalreisekunden zu sichern.
Und zwar falls ein Reiseveranstalter oder Reisevermittler Konkurs geht.
In den letzten Jahren musste der Fonds mehrmals Löcher stopfen: Neben kleineren Fällen wie dem Reisebüro Uster gab es weitaus grössere Schadensfälle wie beim Reisecenter Plus und bei STA Travel.
Aufgrund der Konkurse ist das Fondskapital seit 2014 von zehn auf vier Millionen Franken geschrumpft. Nun hat die Stiftung unter dem neuen Geschäftsführer Marco Amos mit einem neuen Gebührenmodell reagiert.
Damit plant sie, die Fondsgrösse bis in rund zehn Jahren auf 40 bis 60 Millionen Franken anwachsen zu lassen. Wie das gehen soll und was es für Reisende bedeutet, erklären wir hier.
So finanziert sich der Garantiefonds
Bis anhin finanzierte sich der Garantiefonds über die Eintrittsgebühren und die Jahresbeiträge der teilnehmenden Reisebüros sowie über Vermögenserträge.
Per Anfang 2022 werden die Systemkosten für die gesetzliche Reisegarantie neu durch den Konsumenten mitgetragen.
Die teilnehmenden Reiseveranstalter und Reisevermittler erheben dafür einen Beitrag auf den Preis der von Ihnen gebuchten Pauschalreise.
Deshalb wurde das Gebührenmodell geändert
Die Konkursfälle in der Schweizer Reisebranche haben sich in den letzten Jahren gehäuft. Spätestens seit dem Auftauchen von Booking und ähnlichen Plattformen ist die Reisebranche stärker im Umbruch.
Damit steigt die Wahrscheinlichkeit von Konkursen. Zusätzlich wurden die Bilanzen nahezu aller Unternehmen der Branche durch die Covid-Krise geschwächt.
Auch die Rückzahlung der Covid-19-Darlehen könnte weitere Betriebe vor Schwierigkeiten stellen.
So hoch ist die neue Gebühr
Der Endkonsument bezahlt eine Gebühr von 2,5 Promille auf den Pauschalreisepreis an das Reisebüro, den Garantiefonds-Teilnehmer.
Das Reisebüro wiederum bezahlt dem Garantiefonds einen Risikobeitrag von 2 Promille auf den mit dem Endkunden erzielten Pauschalreiseumsatz. Die Differenz behält er für sich.
Weiter wird durch den Garantiefonds eine jährliche administrative Gebühr von 0,2 Promille (mindestens aber 250 Franken) auf den Bruttoumsatz erhoben.
«Die Administrationsgebühren und die Vermögenserträge decken die Strukturkosten des Garantiefonds inklusive den Ombudsman», erklärt Geschäftsführer Marco Amos.
Bei einem Pauschalpreis von 2000 Franken entsprechen 2,5 Promille 5 Franken. Eine klassische Pauschalreise gilt eine Verbindung von mindestens zwei Leistungen.
Beispielsweise von einem Flug und einem Hotelaufenthalt oder einer weiteren touristischen Leistung. Das kann etwa eine Tour oder einer Mietwagen-Miete sein, wenn diese Leistungen zu einem Gesamtpreis angeboten wird.
Im Gegensatz zur Pauschalreise sind nur der Flug oder nur ein Hotelaufenthalt Einzelleistungen.
Werden Ferien nun sicherer?
Mit der neuen Gebühr durch Pauschalreisende wird das Risiko minimiert, dass bei einem grossen Schadensfall das Kapital des Garantiefonds nicht ausreicht, um die Kundeneinzahlungen abzusichern.
Eine Reiseversicherung, ob für den Fall einer Annullation oder einer frühzeitigen Heimreise oder für den Gepäckverlust, macht aber weiterhin Sinn.
Wird die Gebühr ausgewiesen?
Der Garantiefonds empfiehlt den Reisebüros, den Betrag separat und deutlich zu verrechnen. Dadurch soll transparent und offensichtlich gemacht werden, dass eine Buchung über das Reisebüro Sicherheit bedeutet. Und dass diese Sicherheit seinen Wert habe.
Noch wird der neue Ansatz jedoch unterschiedlich gehandhabt. Einige wenige Reisebüros haben von der anfallenden Gebühr noch nichts gehört oder die Gebühr bisher noch nicht erhoben.
Ein Grossteil der Reisebüros packt die neue Gebühr in die bisher schon bekannte Service- oder Dossiergebühr rein. Sie erwähnen dabei, dass nun auch die Systemkosten für die gesetzliche Reisegarantie abgedeckt sind.
Einzelne Reisebüro weisen die 2,5 Promille-Gebühr exakt auf der Rechnung aus.
Verfügen alle Reisebüros über eine Absicherung der Kundengeldeinzahlungen?
Nein. Aktuell sind gut 940 Reisebüros und damit rund die Hälfte aller Schweizer Reisebüros dem Garantiefonds der Schweizer Reisebranche angeschlossen.
Es gibt aber noch weitere Absicherungslösungen für Kundengelder. Rund 150 Reisebüros sind der Swiss Travel Security angeschlossen.
Weitere Reisebüros sind bei der TPA-Reisegarantie abgesichert. Wichtig für den Reisebüro-Kunden: bei der Begutachtung der Offerte den Punkt beachten, ob ein Reisebüro über eine solche Kundengeldabsicherung verfügt.
Das sagt der Konsumentenschutz zur neuen Gebühr
Die Stiftung für Konsumentenschutz findet es nicht gut, dass eine Kostenüberwälzung auf den Kunden erfolgt: «Es ist eine Überwälzung von Sicherstellungskosten, die der Gesetzgeber der Branche zuschreibt und nicht dem Konsumenten.»
Der Konsumentenschutz fordert: «Es sind alle separat ausweisbaren Kostenelemente bereits in der Offerte aufzuführen. Mit ausdrücklicher und verständlicher Zwecknennung der einzelnen Positionen und nicht erst nach Vertragsabschluss. Nur so kann sich der Kunde ein komplettes Bild der veranschlagten Kosten machen und Angebote vergleichen.»