9/11-Helfer kommt für Abschiebung früher aus deutscher Haft

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Deutschland,

Ein Marrokaner, der wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen vom 11. September verurteilt wurde, wird aus Deutschland abgeschoben und kommt deshalb früher frei.

Der Marokkaner Mounir el Motassadeq steht zu Beginn seiner Verhandlung im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude in Hamburg (D).
Der Marokkaner Mounir el Motassadeq steht zu Beginn seiner Verhandlung im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude in Hamburg (D). - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein verurteilter 9/11-Helfer kommt aus dem Gefängnis für die Abschiebung nach Marroko.
  • Der Marrokaner darf nicht mehr nach Deutschland einreisen, sonst wird er gleich verhaftet.

Der wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zu 15 Jahren Haft verurteilte Marokkaner Mounir el Motassadeq kommt für seine Abschiebung früher aus dem Gefängnis in Deutschland.

Statt im November wird der 44-Jährige nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe (D) nun Mitte Oktober aus der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel (D)entlassen. Er soll dann sofort in seine Heimat abgeschoben werden. Mit der vorzeitigen Entlassung soll eine Rückkehr nach Deutschland verhindert werden.

Abschiebung nach Marroko

Motassadeq war Mitglied der sogenannten «Hamburger Zelle» um den Todespiloten Mohammed Atta, der eines der Flugzeuge in das New Yorker World Trade Center gesteuert hatte. Der Hamburger Gruppe gehörten noch zwei weitere der insgesamt vier 9/11-Terrorpiloten und neben El Motassadeq noch mindestens fünf Unterstützer an. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg (D) hatte El Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3'000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt.

«Wir haben auf die Vollstreckung der letzten Wochen seiner Haftstrafe verzichtet, aber nur unter der Bedingung, dass er nach Marokko abgeschoben wird», sagte die Sprecherin des Generalbundesanwalts, Frauke Köhler, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. «Diese Vorgehensweise gibt uns die Möglichkeit, ihn umgehend zu verhaften, sollte er wieder einen Fuss auf deutschen Boden setzen.»

Der Prozess gegen El Motassadeq war seinerzeit der weltweit erste im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in New York, Washington und Pennsylvania. Ein erstes Urteil des OLG aus dem Jahr 2003 hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (D) im März 2004 zunächst auf – danach folgten mehrere weitere Prozesse, bis El Motassadeq 2007 schliesslich doch 15 Jahre Haft bekam. Ein 2014 gestellter Antrag auf vorzeitige Haftentlassung hatte das OLG mit Hinweis auf die Gefährlichkeit El Motassadeqs abgelehnt. Die Entscheidung war auch vom BGH bestätigt worden.

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