In Dänemark ist es seit Mittwoch verboten, in der Öffentlichkeit Burkas und Nikabs zu tragen.
Nikab-tragende Frauen stehen vor dem dänischen Parlament in Kopenhagen.
Nikab-tragende Frauen stehen vor dem dänischen Parlament in Kopenhagen. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Dänemark tritt am 1. August das Bruka-Verbot in Kraft.
  • Es ist somit verboten, in der Öffentlichkeit Burkas und Nikabs zu tragen.
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Ähnlich wie in Frankreich und Österreich dürfen die Menschen ab sofort auch in Dänemark nicht mehr in der Öffentlichkeit ihr Gesicht verhüllen. Das seit Mittwoch geltende Verbot umfasst neben Ganzkörper- bzw. Gesichtsschleiern wie Burkas und Nikabs auch Sturmhauben, Ski- oder andere gesichtsbedeckende Masken sowie falsche Bärte, wie aus einer Erklärung des Justizministeriums in Kopenhagen hervorgeht. Das dänische Parlament hatte das Verbot im Mai beschlossen - Verstösse sollen künftig mit Geldbussen zwischen umgerechnet 134 bis zu 1340 Euro geahndet werden.

Proteste angekündigt

In Kopenhagen und Aarhus waren für den Nachmittag Prostkundgebungen geplant - zu diesem Anlass sollten die Demonstranten nach Polizeiangaben auch ihr Gesicht verhüllen können, ohne eine Strafe zu riskieren. «Die Demonstrationen werden als Teil der Meinungs- und Versammlungsfreiheit angesehen», sagte der dänische Polizist Benny Ochkenholt dem öffentlich-rechtlichen Sender DR zur Begründung. Auf dem Weg zur Demo und nach Hause sei die Verhüllung des Gesichts allerdings nicht erlaubt.

Nicht unter das Verbot fallen sollen künftig Winterbekleidung wie Schals sowie Kostüme und Masken zum Karneval oder zu Halloween. Kritiker bemängeln, die Verbots-Regeln seien nicht ausreichend ausgearbeitet. Eine Studie aus dem Jahr 2010 hatte ergeben, dass ein Burka-Verbot bis zu 200 Frauen in Dänemark treffen könnte, die sich voll verschleierten. Dänemark hat etwa 5,7 Millionen Einwohner.

Verbote bereits in anderen europäische Ländern

Die Vollverschleierung ist in einigen anderen europäischen Ländern ebenfalls verboten. In Frankreich und Belgien existieren bereits seit 2011 entsprechende Regeln, in Österreich seit dem 1. Oktober 2017.

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