Barrett weicht in Anhörung kontroversen Fragen aus
Die konservative Juristin Amy Coney Barrett weigerte sich, ihre Position zu vorherigen Entscheidungen des Gerichts zu kontroversen Themen offenzulegen.
Das Wichtigste in Kürze
- US-Präsident Trump hat Amy Coney Barrett als Richterin für das Oberste Gericht nominiert.
- Am Dienstag musste sie sich dem Justizausschuss des Senats stellen.
- Bei der Anhörung wich sie Fragen zu kontroversen Themen aus.
Amy Coney Barrett hat bei ihrer Anhörung im Senat keine Antwort auf zentrale Streitfragen gegeben. Dazu gehören etwa das Recht auf Abtreibungen oder gleichgeschlechtliche Ehen. Barrett ist die Kandidatin von Präsident Donald Trump für das Oberste Gericht der USA.
Barrett argumentierte im Justizausschuss des Senats: Wenn sie eine Meinung zu einem Präzedenzfall äussern würde, könne dies auf ihre Entscheidung in einem konkreten Fall hinweisen. Konkret wollte sie sich nicht zu zwei Präzedenzentscheidungen des Obersten Gerichts äussern, die einige Konservative in den USA kippen wollen.
Es sind das Urteil Roe v. Wade von 1973, das das Recht von Frauen auf Abtreibungen für von der US-Verfassung gedeckt erklärte, sowie Obergefell v. Hodges, mit dem dies 2015 auch für gleichgeschlechtliche Ehen festgestellt wurde.
Sie betonte zugleich, dass sie Diskriminierung «abscheulich» finde. «Ich würde nie auf Basis sexueller Orientierung diskriminieren.»
Drohende republikanische Mehrheit im Obersten Gericht
Barrett soll nach Trumps Willen Nachfolgerin der verstorbenen liberalen Richterin Ruth Bader Ginsburg werden. Mit ihr bekämen die Konservativen im Supreme Court eine dominierende Mehrheit von sechs der neun Sitze am Gericht. Das Gericht hat oft das letzte Wort bei Rechtsstreitigkeiten zu politisch umkämpften Fragen. Dazu gehören Themen wie Einwanderung, das Recht auf Abtreibungen oder Waffenbesitz.
Die Richter werden vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Senat auf Lebenszeit ernannt. Die Republikaner halten im Senat 53 der 100 Sitze. Damit können die Demokraten eine Ernennung Barretts nicht aus eigener Kraft verhindern.