Bidens Klimaagenda: Gericht zeigt Umweltbehörde Grenzen auf
Biden kann seine Umweltpolitik nicht wie geplant realisieren. Der Supreme Court schwächt die Fähigkeit der Regierung, Vorschriften für Emissionen festzulegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Supreme Court schwächt die Klimapolitik von Joe Biden.
- Weitreichende Vorschriften zu Treibhausgasemissionen seien nicht in der Befugnis der Epa.
- Der Supreme Court entschied so am Donnerstag in Washington.
Rückschlag für US-Präsident Joe Biden im Kampf gegen den Klimawandel: Das höchste US-Gericht hat die Fähigkeit der Regierung geschwächt, ihre Umweltpolitik voranzutreiben. Es gehöre nicht zu den Befugnissen der US-Umweltbehörde Epa, weitreichende Regeln und Vorschriften für Treibhausgasemissionen festzulegen. Das entschied der Supreme Court entschied am Donnerstag in Washington.
Hintergrund ist eine Klage der Kohlelobby. Der Fall nahm vor Jahren mit einem Gesetz der Regierung von Präsident Barack Obama seinen Anfang. Aktuell ist das Gesetz so gar nicht mehr in Kraft.
Das Ganze begann als Streit darüber, inwieweit die Epa befugt ist, Kraftwerke dazu zu zwingen, ihre Umweltverschmutzung zu reduzieren. Mittlerweile geht es viel mehr darum, wie viel Macht Bundesbehörden haben, die wie die Epa der Regierung unterstehen. Derzeit kann Biden versuchen, über solche Bundesbehörden die Umweltverschmutzung zu regulieren. Das wird nun jedoch erschwert.
Biden hatte als eine seiner ersten Amtshandlungen die Rückkehr der Vereinigten Staaten ins internationale Klimaabkommen verfügt. Demnach sollen die USA bis 2035 Strom ohne Kohlendioxid-Ausstoss erzeugen und spätestens 2050 ihre CO2-Emissionen auf netto Null drücken. Er kündigte ausserdem an, dass die USA bis 2030 ihren Ausstoss von klimaschädlichen Treibhausgasen im Vergleich zu 2005 mindestens halbieren wollen. Die Umsetzung dieser Ziele ist jedoch ein Problem.
Unter dem früheren US-Präsident Donald Trump ist der Supreme Court weit nach rechts gerückt. Daher kommt die aktuelle Entscheidung wenig überraschend. Erst vergangene Woche hatte das Gericht ein Grundsatzurteil von 1973 gekippt, das das Recht auf Abtreibung gesichert hatte.