Auflagen für Qualcomm sollen Wettbewerb stärken

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USA,

Qualcomm ist ein führender Anbieter von Chips und Modems für Smartphones - und liess in den vergangenen Jahren oft die Muskeln spielen. Ein US-Gericht will den Konzern jetzt in die Schranken weisen. Smartphone-Käufer könnten von mehr Wettbewerb profitieren.

Qualcomm wird vorgeworfen, Smartphone-Anbietern mit einer Einstellung von Chip-Lieferungen gedroht zu haben, wenn sie nicht eine weitreichende Patentlizenz erwerben. Foto: Andrej Sokolow
Qualcomm wird vorgeworfen, Smartphone-Anbietern mit einer Einstellung von Chip-Lieferungen gedroht zu haben, wenn sie nicht eine weitreichende Patentlizenz erwerben. Foto: Andrej Sokolow - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • In einem Urteil, das die Machtverhältnisse im Geschäft mit Smartphone-Chips verschieben könnte, hat ein US-Gericht Auflagen für den führenden Anbieter Qualcomm verfügt.

Die zuständige Richterin in Kalifornien verbot es Qualcomm unter anderem, Chip-Lieferungen vom Erwerb einer separaten Patentlizenz abhängig zu machen. Ausserdem dürfe Qualcomm keine Exklusiv-Vereinbarungen für Chip-Lieferungen eingehen und müsse der Konkurrenz seine Patente für Technologien aus dem Grundstock technischer Standards zu fairen Bedingungen und ohne Diskriminierung zur Verfügung stellen. Qualcomm will gegen das Urteil umgehend in Berufung gehen.

Qualcomm ist ein zentraler Anbieter bei gleich zwei Arten von Smartphone-Chips. Zum einen kommen von dem US-Konzern die Haupt-Prozessoren in sehr vielen Smartphones mit dem Google-System Android («Snapdragon»). Ausserdem ist Qualcomm stark bei Modem-Chips, dank denen die Telefone ins Netz gehen können. Der Konzern gilt zudem als besonders weit bei Modems für den künftigen superschnellen 5G-Datenfunk.

Richterin Lucy Koh gab mit ihrer in der Nacht zum Mittwoch veröffentlichten Entscheidung der US-Behörde FTC Recht, die Qualcomm verklagt hatte. Die FTC warf dem Konzern unter anderem vor, Smartphone-Anbietern mit der Einstellung von Chip-Lieferungen gedroht zu haben, wenn sie nicht eine weitreichende Patentlizenz erwerben. Qualcomm bestritt das auch im Prozess - Koh befand allerdings, dass interne E-Mails von Top-Managern des Chipkonzerns den Vorwurf belegten. So habe Qualcomm unter anderem Smartphone-Anbietern wie Samsung, Lenovo, Sony, Huawei, Motorola oder ZTE mit der Einstellung der Chip-Lieferungen gedroht.

Das Geschäft mit Patentlizenzen ist das zweite - und lukrativere - Standbein von Qualcomm neben dem Chip-Verkauf. Unter anderem auch Apple hatte Qualcomm in scharfem Ton unfairen Wettbewerb durch das Beharren auf Lizenz-Vereinbarungen vorgeworfen, dann legten die Unternehmen aber ihren Streit aussergerichtlich bei. Als ein Auslöser dafür gilt die Stärke von Qualcomm bei 5G-Modems. Konkurrent Intel stieg nach der Einigung aus dem Geschäft mit Smartphone-Modems aus.

Die Vorgabe, dass Qualcomm konkurrierenden Chip-Anbietern eine Lizenz für seine Standard-Patenten gewähren muss, könnte nun für mehr Wettbewerb sorgen. Qualcomm weigerte sich zuletzt, Chip-Konkurrenten Zugang zu seinen Patenten zu gewähren - erklärte aber auch, dass man gegen sie nicht vorgehe. Nach Einschätzung von Koh hinderte aber die Haltung von Qualcomm unter anderem den südkoreanischen Tech-Konzern Samsung daran, seine Modems auch anderen Herstellern anzubieten.

Insgesamt kam Koh zu dem Schluss, dass Qualcomm den Wettbewerb behindert und eine marktbeherrschende Position missbraucht habe. Sie befand auch, dass die von Qualcomm verlangten Gebühren für Patentlizenzen zu hoch seien - und der Konzern sie zu Unrecht als Prozentsatz vom Gesamtpreis der Geräte statt nur der einzelnen Bauteile ansetze.

Qualcomm soll nun sieben Jahre lang die FTC die Einhaltung der Auflagen überwachen lassen. Die Behörde ist in den USA für Wettbewerb und Verbraucherschutz zuständig. Die Aktie des Unternehmens verlor im vorbörslichen US-Handel zeitweise rund acht Prozent.

Zuvor hatten bereits die südkoreanische Kartellbehörde und die EU-Kommission Wettbewerbsstrafen gegen Qualcomm verhängt.

Über die Gerichtsentscheidung hatte am Mittwoch als erster der deutsche Patentexperte Florian Müller in seinem Blog «Fosspatents» berichtet.

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