George Floyd: Polizeichef verurteilt Vorgehen von Ex-Beamten
Im Prozess um den Tod des Afroamerikaners George Floyd hat der Polizeichef von Minneapolis das Vorgehen des Angeklagten als klaren Regelverstoss gebrandmarkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Floyd-Prozess hat sich der Polizeichef von Minneapolis gegen den Angeklagten gestellt.
- Das Verhalten von Derek Chauvin wurde von seinem früheren Chef scharf verurteilt.
Der Chef der Polizei in der US-Stadt Minneapolis hat vor Gericht das Vorgehen des angeklagten Ex-Beamten Derek Chauvin gegen den getöteten Afroamerikaner George Floyd verurteilt.
«In keiner Weise» entspreche es den Richtlinien, der Ausbildung oder der Ethik und Werte der Polizei, dass Chauvin sein Knie auch dann noch auf den Nacken von Floyd gepresst habe, als dieser bereits auf dem Bauch am Boden lag, die Hände hinter dem Rücken gefesselt hatte und keinen Widerstand mehr zeigte, sagte Medaria Arradondo am Montag im Zeugenstand.
«Es hätte aufhören müssen, als Herr Floyd aufhörte, sich zu wehren, und ganz gewiss als er in Not war und versucht hat, das zu verbalisieren», sagte Arradondo. Chauvin habe nicht nur Richtlinien zum Einsatz von Gewalt verletzt, sondern es auch versäumt, Vorschriften zur Deeskalation und Hilfeleistung zu befolgen.
Brutaler Mord an George Floyd
George Floyd war am 25. Mai 2020 in Minneapolis bei einer brutalen Festnahme ums Leben gekommen. Nach seinem Tod kam es monatelang zu Massenprotesten gegen Polizeigewalt und Rassismus - und das mitten in der Corona-Pandemie. Videos haben das Vorgehen der Beamten gegen den unbewaffneten Mann dokumentiert.
Arradondo hatte die vier am Einsatz beteiligten Polizisten entlassen. Seit einer Woche läuft in Minneapolis das Hauptverfahren gegen den weissen Ex-Polizisten Chauvin, der sein Knie gut acht Minuten lang auf Floyds Hals presste, obwohl dieser flehte, ihn atmen zu lassen.
Der schwerwiegendste Anklagepunkt lautet auf Mord zweiten Grades ohne Vorsatz, was nach deutschem Recht eher Totschlag entspräche. Im Bundesstaat Minnesota stehen darauf bis zu 40 Jahre Haft.