Gericht in Colorado schliesst Trump aus
Donald Trump wird bei den Vorwahlen in Colorado ausgeschlossen. Dies entschied das oberste Gericht des US-Bundesstaates.
Das Wichtigste in Kürze
- Donald Trump wurde aus den Vorwahlen in Colorado ausgeschlossen.
- Dies beschloss das oberste Gericht des Bundesstaates.
- Es beruft sich dabei auf einen Verfassungszusatz.
Trotz mehrerer laufenden Strafverfahren darf Donald Trump in den USA erneut für das Präsidentenamt kandidieren. So sehen es viele Experten. Doch das oberste Gericht im US-Bundesstaat Colorado hat nun ein anderes Urteil gefällt: Donald Trump wird dort von den Vorwahlen ausgeschlossen. Der Ex-Präsident kann dagegen noch Rekurs beim Supreme Court einlegen.
Ausschluss wegen Rolle beim Kapitol-Sturm
Das Gericht beruft sich dabei auf den 14. Verfassungszusatz: Dieser besagt, dass jemand, der ein politisches Amt bekleidet hat und an einer Rebellion beteiligt war, kein weiteres Amt ausüben darf. Damit beziehen sich die Richter auf den Sturm auf das Kapitol.
Am 6. Januar stürmten Trumps Anhänger den Parlamentssitz in Washington, wo der Kongress zusammengekommen war, um Bidens Wahlsieg zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.
In anderen Staaten haben Gerichte die Vorstösse von Trump-Gegnern jeweils abgelehnt. Ein untergeordnetes Gericht in Colorado hatte zuvor ebenfalls zugunsten Trumps entschieden. Jedoch schrieb die Richterin schon damals: «Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Trump mit der konkreten Absicht gehandelt hat, politische Gewalt anzustacheln und sie gegen das Kapitol zu richten, um die Bestätigung des Wahlergebnisses zu stören.»
Die Richterin kam jedoch zu dem Schluss, dass sich die Klausel in der Verfassung explizit nicht auf das Präsidentenamt bezieht – und Trump daher in Colorado auf dem Wahlzettel für die Vorwahlen der Republikaner bleiben darf.
Die Richter des Obersten Gerichts sahen dies nun anders: Mit 4:3 Stimmen beschlossen sie, dass Trumps Name nicht auf den Wahlzetteln stehen darf und er vom Präsidentenamt ausgeschlossen ist. Allerdings setzte das Gericht seine Entscheidung bis kurz vor dem Druck der Wahlzettel Anfang Januar aus.