Trump-Anklage: Anhörung in Georgia, Schlappe in Washington
In Georgia kam es in der Anklage gegen Donald Trump zu einer Anhörung. Seine Anwälte sprachen von Wahlbeeinflussung.
Das Wichtigste in Kürze
- In Georgia sprachen Trumps Anwälte bei einer Anhörung von Wahlbeeinflussung.
- In Washington lässt ein Gericht Zivilklagen gegen ihn wegen des Kapitolsturms fortführen.
- Es müsse noch geklärt werden, ob der Ex-Präsident dort Immunität geniesst.
Die Anwälte Donald Trumps haben den ehemaligen US-Präsidenten erstmals bei einer Anhörung im Zuge der Anklage wegen Wahlbeeinflussung im Bundesstaat Georgia verteidigt. Bei der Sitzung in Atlanta war Trump selbst nicht anwesend.
Trumps Anwalt Steve Sadow nannte ein Verfahren während des Wahlkampfs im kommenden Jahr «Wahlbeeinflussung» und forderte, dass die Anklage fallengelassen wird. Der Staatsanwalt wies die Vorwürfe zurück.
Trump will nach der Wahl im kommenden Jahr wieder ins Weisse Haus einziehen. Bei der Anhörung ging es unter anderem um den Termin für den Beginn des eigentlichen Prozesses. Dieser wird für 2024 erwartet.
In Georgia war Trump gemeinsam mit 18 anderen Beschuldigten wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Auch auf Bundesebene ist er in einem separaten Verfahren wegen seiner Bemühungen angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl nachträglich zu kippen. Einige von Trumps ehemaligen Weggefährten sind in dem Verfahren eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft eingegangen. Sie haben sich für schuldig bekannt.
Juristische Niederlage in Washington
Eine juristische Niederlage erlitt Trump in der US-Hauptstadt Washington in einem anderen Verfahren. Dort entschied ein Berufungsgericht, dass Zivilklagen gegen Republikaner wegen des Sturms auf das Kapitol am 6. Januar 2021 fortgeführt werden können.
Anhänger Trumps hatten damals den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.
Einige Mitglieder der Kapitolpolizei und demokratische Kongressmitglieder klagten daraufhin auf Schadenersatz. Trump hatte die Abweisung der Klagen angestrengt und mit der Immunität des Präsidentenamts argumentiert. Das Gericht wies diesen Antrag nun zurück – entschied aber nicht über die inhaltliche Zulässigkeit der Klagen.
«Die Frage der Immunität hängt davon ab, ob Präsident Trump die Rede vom 6. Januar in offizieller oder privater Eigenschaft gehalten hat», heisst es in dem Urteil. «Heute klären wir diese Frage nicht endgültig.» Das letzte Wort dürfte hier also noch nicht gesprochen sein.