Kalifornien verbietet heimliches Abziehen von Kondom bei Sex

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USA,

Als erster US-Bundesstaat hat Kalifornien explizit das heimliche Abziehen des Kondoms beim Sex verboten.

Kalifornien verbietet das «Stealthing»
Kalifornien verbietet das «Stealthing» - Getty Images/Getty Images/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Neu gilt das Abziehen des Kondoms beim Sex ohne Zustimmung des Partners als Verbrechen.
  • Die Reform betrifft allerdings nicht das Strafrecht, sondern das Zivilrecht.
  • Betroffene können damit künftig vor Gericht auf Schadenersatz klagen.

Kalifornien hat als erster US-Bundesstaat explizit das heimliche Abziehen des Kondoms beim Sex verboten. Gouverneur Gavin Newsom unterzeichnete am Donnerstag (Ortszeit) ein Gesetz, das das bewusste Abstreifen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr ohne das Einverständnis des Partners als Sexualverbrechen einstuft.

Die kalifornische Regionalabgeordnete und Autorin des Gesetzestextes, Cristina Garcia, erklärte, die Reform mache deutlich, dass das sogenannte Stealthing «nicht nur unmoralisch, sondern illegal» ist. Das Büro von Gouverneur Newsom schrieb auf Twitter, mit dem Gesetz «unterstreichen wir die Bedeutung der Einwilligung» beim Sex.

Betroffene können künftig auf Schadenersatz klagen

Die Reform betrifft allerdings nicht das Strafrecht, sondern das Zivilrecht. Betroffene können damit künftig vor Gericht auf Schadenersatz klagen. Das heimliche Abziehen eines Kondoms kann unter anderem zu ungewollten Schwangerschaften und zur Übertragung von Geschlechtskrankheiten führen.

Das Thema Stealthing hatte insbesondere durch eine 2017 in den USA veröffentlichte Studie für Aufsehen gesorgt. In dem Artikel hiess es unter anderem, in Online-Foren würden Tipps für das heimliche Abziehen von Kondomen geteilt.

In Deutschland entschied das Berliner Kammergericht im August 2020, das heimliche Abstreifen des Kondoms könne strafrechtlich als sexueller Übergriff eingestuft werden. Demnach ist der Tatbestand erfüllt, wenn der Täter in den Körper des Opfers ejakuliert. Es war das erste obergerichtliche Urteil zum Stealthing in Deutschland. In dem Verfahren ging es um einen Bundespolizisten, der das Kondom beim Sex mit einer damals 20-jährigen Polizeimeisteranwärterin heimlich abgestreift hatte.

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