Luiz Inácio Lula da Silva darf weder antreten noch abstimmen
Das Wichtigste in Kürze
- Dem brasilianischen Ex-Präsidenten Lula wird die Kandidatur und Stimmabgabe verweigert.
- Lula sitzt wegen Korruption und Geldwäsche hinter Gittern.
Bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Brasilien ist der inhaftierte ehemalige Staatschef Luiz Inácio Lula da Silva nicht nur von der Kandidatur ausgeschlossen: Auch wählen darf er bei der Abstimmung heute Sonntag nicht, wie die Wahlbehörden mitteilten.
Der Politiker von der Arbeiterpartei (PT) sitzt wegen Korruption und Geldwäsche im Gefängnis. Das Oberste Wahlgericht hatte entschieden, dass er deshalb nicht bei der Wahl antreten darf. Da die Berufung gegen sein Urteil noch anhängig ist, ist er aber im Prinzip stimmberechtigt. Das gilt allerdings nur, wenn sich in seinem Gefängnis mindestens 20 brasilianische Mithäftlinge befinden, die ebenfalls wählen möchten. Nur dann wird in der Haftanstalt ein Wahllokal eingerichtet.
Seit einem halben Jahr in Haft
Die Wahlbehörden im Bundesstaat Parana, wo Lula seit einem halben Jahr im Gefängnis sitzt, teilten allerdings mit, die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Wahllokals seien nicht gegeben. Lulas Antrag auf Stimmabgabe wurde deshalb abgelehnt. Auch Vorschläge seiner Anwälte, ihn beispielsweise an seinem üblichen Wahlort São Bernardo o Campo abstimmen zu lassen, wurden abgewiesen.
Umfragen zufolge ist der 72-jährige Lula, der Brasilien von 2003 bis 2010 regierte, in der Bevölkerung immer noch sehr beliebt und hätte bei einer Kandidatur die Präsidentschaftswahl wohl gewonnen.
Bolsonaro vor Haddad
Lulas Ersatzkandidat Fernando Haddad, einst Bürgermeister der grössten brasilianischen Stadt São Paulo, liegt in den Umfragen hinter dem rechtsextremen Kandidaten Jair Bolsonaro von der Sozialliberalen Partei (PSL). Der ehemalige Fallschirmjäger hat wiederholt gegen Homosexuelle und Schwarze gehetzt. Er äusserte sich herablassend über Frauen und bezeichnete die Militärdiktatur zwischen 1964 und 1985 als sein Vorbild.
Sollte kein Kandidat im ersten Anlauf die absolute Mehrheit erreichen, muss am 28. Oktober eine Stichwahl entscheiden. Die gut 147 Millionen Wahlberechtigten sind auch aufgerufen, die Parlamentsabgeordneten und zwei Drittel der Senatsmitglieder neu zu bestimmen sowie neue Gouverneure und Regionalparlamente zu wählen.