Auch nach dem Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzregeln soll die Foto-App Snapchat für Jugendliche im Alter unter 16 Jahren ohne elterliche Zustimmung nutzbar bleiben.
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Dank GSP-Ortung von Snapchat gelang es französischen Polizisten ein gefangen gehaltenes Mädchen zu befreien. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Foto-App Snapchat soll weiterhin ohne elterliche Zustimmung nutzbar sein.
  • Dies trotz der Inkrafttretenden neuen EU-Datenschutzverordnung.
  • Teenager gehören zu den aktivsten Nutzern der Snapchat-App.
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Die Foto-App Snapchat soll auch nach dem Greifen der neuen EU-Datenschutzregeln für Jugendliche im Alter unter 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern nutzbar bleiben. Dafür wolle Snapchat in dieser Altersgruppe auf die Erhebung personenbezogener Daten wie Ortungsinformationen verzichten, erklärte die Betreiberfirma Snap der «Financial Times» von Donnerstag.

Teenager gehören zu den aktivsten Nutzern der Snapchat-App und die Snap-Aktie fiel am Mittwoch um fast sieben Prozent, nachdem WhatsApp ankündigte, das offizielle Mindestalter für die Nutzung in der EU auf 16 Jahre hochzusetzen.

Die EU-Datenschutzverordnung gilt ab dem 25. Mai. Sie schreibt vor, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern im Alter zwischen 13 und 16 Jahren die Zustimmung der Eltern eingeholt werden muss. Allerdings verlangt die Grundverordnung nicht, einen eindeutigen Altersnachweis einzuholen. Stattdessen wird den Verantwortlichen in Artikel 8 aufgetragen, «unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen» zu unternehmen, um die Zustimmung durch die Eltern nachzuprüfen.

Mit diesen Voraussetzungen werden Nutzer von WhatsApp einfach in der Anwendung gefragt werden, ob sie über 16 Jahre alt seien. Die WhatsApp-Mutter Facebook führt für ihre eigene Plattform dagegen einen Mechanismus zum Einholen der elterlichen Zustimmung vor. Die Teenager sollen dafür entweder ihre Eltern bei Facebook finden oder dem Online-Netzwerk eine E-Mail-Adresse nennen, unter der diese erreichbar seien.

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