Supreme Court lässt weitgehendes Abtreibungsverbot in Texas zunächst in Kraft
Der Oberste Gerichtshof der USA hat das weitgehende Abtreibungsverbot in Texas zunächst in Kraft gelassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Oberster Gerichtshof setzt aber Anhörung für 1. November an.
Der Supreme Court in Washington setzte am Freitag aber für den 1. November eine Anhörung zu dem umstrittenen sogenannten Herzschlag-Gesetz an. Die Regierung von US-Präsident Joe Biden hatte beantragt, das texanische Gesetz, das Abtreibungen etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet, umgehend ausser Kraft zu setzen.
Das strengste Abtreibungsgesetz der USA war Anfang September im konservativ regierten Texas in Kraft getreten. Seitdem gibt es erbitterte juristische Auseinandersetzungen. Die Biden-Regierung sieht das Gesetz als verfassungswidrig an, weil der Supreme Court 1973 in einem Grundsatzurteil das Recht von Frauen auf Abtreibungen verankert hatte.
Das texanische Gesetz verbietet Schwangerschaftsabbrüche ab dem Zeitpunkt, zu dem der Herzschlag des Fötus festgestellt werden kann, also etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche. Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, dass sie schwanger sind. Selbst im Fall einer Vergewaltigung oder bei Inzest sieht das texanische Gesetz keine Ausnahmen vor.
Für Empörung sorgt auch, dass nicht die texanischen Behörden die neuen Regelungen durchsetzen sollen, sondern Privatleute. Bürger werden ermutigt Menschen zu verklagen, die sie verdächtigen, Frauen bei einer Abtreibung nach der sechsten Woche geholfen zu haben. Neben Abtreibungskliniken und deren Mitarbeitern könnte dies auch Verwandte oder einen Taxifahrer treffen, der eine Schwangere zur Klinik gebracht hat. Die Hinweisgeber erhalten im Falle einer Verurteilung 10.000 Dollar.
Das Abtreibungsrecht ist eines der in den USA am meisten umkämpften gesellschaftlichen Themen. Der Supreme Court hatte 1973 in seinem Grundsatzurteil «Roe v. Wade» das grundsätzliche Recht von Frauen auf einen Schwangerschaftsabbruch verankert. Als Richtlinie gilt, dass Abtreibungen grundsätzlich so lange erlaubt sind, bis der Fötus ausserhalb des Mutterleibs lebensfähig wäre. Das ist etwa nach 22 bis 24 Schwangerschaftswochen der Fall.