US-Gericht hält Maxwell-Schuldspruch aufrecht
Ein Gericht in New York hält am Schuldspruch gegen Jeffrey Epsteins Ex wegen Menschenhandel von Minderjährigen fest. Ihr drohen mehrere Jahrzehnte Haft.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Gericht einen Schuldspruch gegen Jeffrey Epsteins Ex-Partnerin bestätigt.
- Ghslaine Maxwell wurde wegen Menschenhandels zum Missbrauch Minderjähriger verurteilt.
- Die Höhe der Strafe soll am 28. Juni verkündet werden. Ihr drohen mehrere Jahrzehnte Haft.
Ein Gericht in New York hat den Schuldspruch gegen die Ex-Partnerin des gestorbenen US-Multimillionärs Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, aufrechterhalten. Richterin Alison Nathan entschied am Freitag (Ortszeit), dass genügend Beweise für eine Verurteilung wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken vorliegen. Damit scheiterten Maxwells Anwälte damit, die Strafmassverkündung am 28. Juni zu verhindern.
Maxwell war in sechs Punkten angeklagt gewesen und Ende Dezember schuldig gesprochen worden. Die Britin habe als Helferin ihres Ex-Partners Epstein eine zentrale Rolle beim Aufbau von dessen Ring zum sexuellen Missbrauch junger Mädchen gespielt, entschied die Jury in New York. Der 60-Jährigen drohen mehrere Jahrzehnte Haft.