US-Schüler verweigert Impfung und steckt sich mit Windpocken an

Rowena Goebel
Rowena Goebel

USA,

Ein religiöser 18-Jähriger in den USA verweigerte eine Impfung und wollte sich gegen seine Schule zur Wehr setzen. Die Geschichte nahm für ihn kein gutes Ende.

Impfung
Der 18-jährige Jerome Kunkel ging gegen seine Schule vor. Weil er eine Impfung verweigerte, durfte er 21 Tage lang nicht am Unterricht teilnehmen. - Youtube/Screenshot ABC News

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine US-Schule verlangte, dass sich nicht immune Schüler gegen die Windpocken impfen.
  • Wer weder die Krankheit noch die Impfung hatte, durfte 21 Tage nicht zur Schule kommen.
  • Jerome Funkel verklagte die Schule deswegen — und steckte sich mit den Windpocken an.

Der 18-jährige Jerome Kunkel war mit einer Regel an seiner katholischen Schule gar nicht einverstanden. Diese verlangte nämlich von allen Schülern, die noch nicht gegen die Windpocken immun waren, eine Impfung.

Wer sich dagegen entschied, durfte den Unterricht und alle anderen schulischen Aktivitäten während 21 Tagen nicht besuchen. Die Massnahme wurde beschlossen, weil sich über 30 Personen an der Schule mit der Krankheit angesteckt hatten.

Die Windpocken sind für jüngere Kinder meist ungefährlich — danach sind sie gegen die Krankheit immun. Zu einem schweren Verlauf kommt es allerdings häufiger bei Erwachsenen und Schwangeren.

Schüler geht gerichtlich gegen Impfung vor

Den religiösen Kunkel verärgerte die Forderung so sehr, dass er die Schule vor Gericht zog. Wie «BBC» berichtete, gab der junge Mann an, die Impfung sei «unmoralisch, illegal und sündig» und würden seinen Überzeugungen widersprechen.

Sein Vater erklärte gar: «Mein Sohn wird dafür bestraft, ein gesundes Kind zu sein. Er wird vielleicht nie Windpocken bekommen.»

Kurz darauf erkrankte der 18-Jährige dann tatsächlich an den «wilden Blattern» — und das auch noch mit Absicht. Sein Anwalt hatte es ihm empfohlen. Die örtliche Gesundheitsbehörde warnte daraufhin, eine Impfung sei für Erwachsene viel sicherer.

Kunkel ging aus der Sache schliesslich als «doppelter» Verlierer hervor. Er litt nicht nur unter der Krankheit, sondern verlor auch vor Gericht. Immerhin: Er erholte sich gut von dem Virus.

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