Ägypten: Frauen nach Verurteilung wegen Tiktok-Videos freigesprochen

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Ägypten,

Ein Berufungsgericht in Ägypten hat zwei Frauen freigesprochen, die wegen Videos beim sozialen Netzwerk Tiktok im Zusammenhang mit den Sittengesetzen des Landes verurteilt worden waren.

Tiktok
Tiktok-Werbung in Berlin. - afp

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Frauen in Ägypten wurden aufgrund eines Tiktok-Videos verurteilt.
  • Nun wurden sie wieder freigesprochen.

Ein Berufungsgericht in Ägypten hat zwei Frauen freigesprochen, die wegen Videos beim sozialen Netzwerk Tiktok im Zusammenhang mit den Sittengesetzen des Landes verurteilt worden waren.

Mauada al-Adham und Hanin Hussam waren im Juli zu jeweils zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 16 000 Euro wegen «Verletzung von Familienwerten» verurteilt worden.

Das Berufungsgericht hob das Urteil nun auf, wie die staatliche Nachrichtenseite Al-Ahram am Dienstagabend berichtete. Auch drei weitere Angeklagte im selben Fall wurden freigesprochen.

Die Verhaftung der beiden jungen Frauen, die in sozialen Netzwerken Millionen Fans haben, hatte für Aufsehen gesorgt. In den Videos sind die Frauen beim Tanzen und Singen oder bei Spässen mit Freunden zu sehen. Im Juni war eine Bauchtänzerin zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie der Anklage zufolge anstössige Fotos und Videos von sich in sozialen Netzwerken verbreitete. Die Tänzerin hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, ihr Handy sei gestohlen und die Bilder ohne ihre Zustimmung veröffentlicht worden.

Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi hatte 2018 ein neues Gesetz zu Kriminalität im Internet in Kraft treten lassen. Damit erhielt die Regierung, die ihr Vorgehen mit dem Kampf gegen Terrorismus begründet, noch mehr Spielraum bei der möglichen Zensur von Websites und Inhalten im Internet. In Ägypten waren 2020 mehr als 500 Websites blockiert. Unter dem Gesetz können zudem Inhalte, die «Familienwerte und von der ägyptischen Gesellschaft aufrechterhaltene Werte» verletzen, mit einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten und einer Geldstrafe von umgerechnet mindestens 2600 Euro belegt werden.

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