Ärztinnen-Treter: Haftbefehl gegen Schweizer in Thailand erlassen

Sina Barnert
Sina Barnert

Thailand,

Ein Schweizer trat einer Thailänderin vor seinem Haus in Phuket in den Rücken. Nun wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen, weil er nicht vor Gericht erschien.

Schweizer Thailand Haftbefehl
Der Schweizer Ärztinnen-Treter verpasste in Thailand einen Gerichtstermin. Nun wurde ein Haftbefehl erlassen - X / @nationstoryTH

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen einen in Thailand wohnhaften Schweizer ist ein Haftbefehl erlassen worden.
  • Der Schweizer hatte einer Thailänderin in den Rücken getreten, wurde aber freigesprochen.
  • Grund für den Haftbefehl: Zu einer Berufungsverhandlung vor Gericht tauchte er nicht auf.

Ein thailändisches Gericht hat einen Haftbefehl gegen einen Schweizer erlassen. Dies, weil der in Thailand lebende Schweizer nicht vor Gericht erschienen war.

Der beschuldigte Urs F. soll einer thailändischen Ärztin vor seiner Luxusvilla in Phuket in den Rücken getreten haben.

Die 27-jährige thailändische Ärztin reichte im Februar letzten Jahres Klage gegen den 46-jährigen Schweizer ein.

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Der in Thailand lebende Schweizer Urs F. wurde wegen Tritten gegen eine Thailänderin vor Gericht gestellt. - X / @ThaiEnquirer

Sie beschuldigte ihn, ihr in den Rücken getreten und sie beschimpft zu haben. Dies, weil sie mit einer Freundin auf der Treppe vor seiner Villa am Yamu Beach gesessen hatte, berichteten lokale Medien.

Schweizer wies Vorwürfe zurück

Urs F. wies die Vorwürfe zurück und behauptete, er sei auf der Treppe gestolpert und habe sie dabei versehentlich getreten. Er und seine thailändische Frau gaben ausserdem an, dass sie die Ärztin und ihre Freundin für Einbrecher hielten.

Später stellte sich heraus, dass die Treppe illegal gebaut worden war. Das löste Proteste bei der Lokalbevölkerung aus.

Der Boden, auf dem die Treppe stand, gehörte gar zu einem Bereich des öffentlichen Strands. An diesem hatten Urs F. und seine Frau jedoch keine Eigentumsrechte.

Gerichtstermin geschwänzt – Haftbefehl

An einer Pressekonferenz entschuldigte sich der Schweizer schliesslich bei der Ärztin. Im September letzten Jahres sprach ihn das Gericht in erster Instanz von allen Vorwürfen frei.

Nun die Wende: Das Opfer legte Berufung gegen das Urteil des Gerichts ein. Doch zu einer erneuten Anhörung vor Gericht erschien Urs F. nicht, so das News-Portal «The Thaiger».

Daher erliess das Gericht einen Haftbefehl gegen ihn und verschob die Anhörung auf den 23. Mai. Weshalb Urs F. nicht zum Gerichtstermin erschien, ist zurzeit unklar.

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