Erdogan kündigt vorgezogene Wahlen am 14. Mai an
Anstatt im Juni finden die Präsidentschaftswahlen in der Türkei nun im Mai statt. Das kündigt der Präsident Recep Tayyip Erdogan an.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Präsidentschaftswahlen in der Türkei werden von Juni in den Mai vorgezogen.
- Das kündigt der Präsident Erdogan an.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat angekündigt, die für Juni geplanten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen auf den 14. Mai vorzuziehen. Er danke Gott dafür, dass er die Wahl, die am 14. Mai stattfinde, mit den Erstwählern als Weggefährten bestreiten werde.
Das sagte Erdogan am Sonntagabend nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu bei einem Treffen mit jungen Wählern im westtürkischen Bursa.
Bereits am Mittwoch hatte Erdogan den 14. Mai als Wahltermin ins Spiel gebracht. Die Wahlen gelten als Bewährungsprobe für Erdogan, der seit 20 Jahren an der Macht ist: 2003 wurde er zum Ministerpräsidenten gewählt, seit 2014 ist er Staatspräsident. Umfragen zufolge ist Erdogans Wiederwahl alles andere als sicher.
Vorgezogene Wahlen können entweder mit 60 Prozent der Abgeordnetenstimmen im Parlament oder per Dekret durch den Präsidenten angeordnet werden. Im Parlament verfügt die regierende islamisch-konservative AKP Erdogans gemeinsam mit ihrem ultranationalistischen Partner MHP derzeit nur über eine einfache Mehrheit. Mit seiner Aussage machte Erdogan nun deutlich, dass er ein Vorziehen der Wahl im Alleingang anstrebt.
Opposition: Erdogan kann nicht dreimal kandidieren
Damit dürfte Erdogan auch eine Diskussion um seine erneute Kandidatur weiter befeuern: Die Opposition argumentiert, Erdogan dürfe laut Verfassung nicht zum dritten Mal kandidieren. Eine dritte Kandidatur sei nur vorgesehen, wenn das Parlament vorzeitige Wahlen erzwinge.
Nach Ansicht der Regierung steht der Kandidatur Erdogans aber nichts im Wege. Sie hält dagegen, Erdogan sei 2018 nach einer Verfassungsänderung als erster Präsident in einem neuen Präsidialsystem gewählt worden. Seine vorherige Amtszeit zähle also nicht. Auch Verfassungsrechtler sind in der Frage zerstritten.