Exekution gekippt: US-Gericht hebt Mordurteile auf
Ein Mann in den USA entgeht nach 40 Jahren Rechtsstreit einer Hinrichtung. Er war verurteilt wegen der Morde an verschiedenen Familienmitgliedern.

Das Wichtigste in Kürze
- In den USA war ein Mann wegen Mordes verschiedener Familienmitglieder angeklagt.
- Nach 40 Jahren Rechtsstreit wird er nun nicht hingerichtet.
- Für Mord ersten Grades an seinen Vater wurde er jedoch verurteilt.
Ein Mann in den USA entgeht nach einem rund 40 Jahre langen Rechtsstreit nun doch vorerst der Hinrichtung. Er war wegen Mordes an mehreren Familienmitgliedern verurteilt. Das höchste Gericht Kaliforniens bestätigte am Donnerstag (Ortszeit) zwar die Verurteilung des Mannes wegen Mordes ersten Grades an dessen Vater.
Alle sieben Richter hoben aber die Urteile wegen Mordes zweiten Grades an der Stiefmutter und der damals achtjährigen Stiefschwester auf. Damit auch die speziell wegen des Mehrfachmordes verhängte Todesstrafe.
Der Mann habe sich lediglich der Tötung des Vaters schuldig bekennen wollen, nicht aber in den beiden anderen Fällen. Das hiess es in der Urteilsbegründung. Entgegen dem Willen des Mannes hätten seine Anwälte die Verantwortung für alle drei Taten eingeräumt.

Damit wurde gegen dessen Rechte verstossen. Die Staatsanwaltschaft dürfe den Mann in den Punkten jedoch erneut anklagen, «wenn sie dies wünscht».
Im April 1982 fanden Polizisten den Vater und die Stiefmutter mit Schusswunden tot im Haus der Familie in Los Angeles. Die achtjährige Stiefschwester überlebte zunächst schwer verletzt, starb jedoch später an einer Schussverletzung am Kopf. Sie erlitt zudem 23 Stich- und Schnittwunden an Kopf, Hals und anderen Körperteilen.
Vor Gericht berichteten Augenzeugen, sie hätten eine Auseinandersetzung zwischen dem damals 18 Jahre alten Mann und dessen Vater beobachtet. Der Beschuldigte habe ein Gewehr getragen. Später seien Schüsse zu hören gewesen.
Mord durch Missbrauch ausgelöst
Die Verteidigung argumentierte, dass die Taten nicht geplant gewesen seien. Sie seien durch eine starke emotionale Reaktion auf jahrelange Misshandlung durch den Vater ausgelöst worden seien.
Eine Geschworenenjury befand den Mann 1983 für schuldig. 1984 wurde er erstmals zum Tode verurteilt. Ein Berufungsgericht hob das Urteil 1997 auf.
Die Begründung war, dass die Verteidigung es versäumt habe, Beweise für die geistige Verfassung ihres Mandanten vorzulegen. 2001 wurde nach einer Neuauflage des Prozesses erneut die Todesstrafe gegen den Mann verhängt.