Fukushima-Betreiber darf nicht weiteres AKW in Japan hochfahren
Japans Nuklearaufsichtsbehörde NRA hat dem Betreiber des Kernkraftwerks Fukushima bis auf Weiteres untersagt, ein anderes Atomkraftwerk wieder hochzufahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Japans Nuklearaufsichtsbehörde NRA hat dem AKW-Betreiber in Fukushima ein Verbot erteilt.
- Das Atomkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa ist für das Eindringen Unbefugter anfällig.
Japans Nuklearaufsichtsbehörde NRA hat dem Betreiber des havarierten Kernkraftwerks Fukushima bis auf Weiteres untersagt, ein anderes Atomkraftwerk wieder hochzufahren. Grund seien ernste Sicherheitsbedenken, teilte die NRA am Mittwoch mit.
Im vergangenen Jahr sei festgestellt worden, dass das Atomkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa, das grösste der Welt, an mehreren Stellen für das Eindringen Unbefugter anfällig sei.
Der Betreiber Tepco (Tokyo Electric Power Company) hatte angesichts der finanziellen Folgen der Katastrophe von 2011 gehofft, das AKW Kashiwazaki-Kariwa in der Präfektur Niigata an der Westküste des Landes wieder in Betrieb zu nehmen. Die Atomaufsichtsbehörde untersagte Tepco nun aber, Kernbrennstoff in die Anlage zu transportieren oder die Reaktoren damit zu befüllen. Die sieben Reaktoren des riesigen Kraftwerks liegen seit 2011 still.
Das Verbot kommt einen Tag nach der Entscheidung der japanischen Regierung, trotz Protesten riesige Mengen von radioaktivem Kühlwasser, die sich seit der Atomkatastrophe in Fukushima 2011 angesammelt haben, zu filtern und ins Meer zu leiten. Damit soll voraussichtlich in zwei Jahren begonnen werden.