Gericht in Thailand spricht Schweizer nach Treppen-Attacke frei
Der Fall des Schweizers, der beschuldigt wurde, eine Thailänderin getreten zu haben, nimmt eine Wende: Er wurde vor Gericht freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Auslandsschweizer, der eine Frau getreten haben soll, wurde freigesprochen.
- Die Ärztin hatte wegen Körperverletzung Anzeige erstattet.
- Die Schuld des Schweizers konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.
Der Fall sorgte Ende Februar in Thailand für Empörung: Auslandsschweizer Urs F. soll eine junge Frau in den Rücken getreten haben. Die thailändische Ärztin sass demnach mit einer Begleitung auf der Treppe vor seiner Villa – bis sie verjagt wurden.
Das hatte Konsequenzen: Die Einwanderungspolizei des Landes entschied im März, das Visum des Schweizers zu annullieren. Bevor er abgeschoben werden könne, musste jedoch der Abschluss des Verfahrens gegen den Schweizer abgewartet werden. Die Ärztin hatte eine Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.
Am Dienstag hat das Gericht nun entschieden – und Urs F. freigesprochen! Das berichtet die Online-Zeitung «Nation Thailand».
Schuld kann nicht bewiesen werden
Das Gericht hielt fest, dass nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, dass er die Frau absichtlich in den Rücken getreten habe. Der Angeklagte erklärte, er sei auf sie zugelaufen, weil er dachte, sie sei eine chinesische Touristin. Er habe sie davor warnen wollen, sich auf sein Grundstück zu setzen. Dabei sei er ausgerutscht und habe sie aus Versehen mit dem Fuss am Rücken berührt.
Nach Bekanntwerden des Falls gab es einen Aufschrei im Ferienort Phuket: Hunderte Einheimische protestierten dafür, dass der öffentliche Zugang zum Meer wieder freigegeben wird.
Gegenüber der «Bangkok Post» sagte ein Demonstrant: «Früher konnte man am Strand entlanglaufen. Nachdem ausländische Bauunternehmer kamen und Wohnsiedlungen entstanden, war der Zugang eingeschränkt.»