Gerichtshof: Kondome mit religiösen Motiven in Georgien zulässig
In Georgien dürfen Kondome mit religiös angelehnten Motiven auf der Verpackung verkauft werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass ein Hersteller zu Unrecht zu einer Geldstrafe von umgerechnet 170 Euro verurteilt worden war.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Entscheidung in Strassburg sei für Georgien mit seiner einflussreichen orthodoxen Kirche von grosser Bedeutung, weil es die Tendenz gebe, die Meinungsfreiheit einzuschränken, sagte die Chefin der Organisation Demokratische Initiative Georgiens, Marie Kapanadze, am Freitag dem Online-Portal «Netgazeti».
Sie hat die Klage unterstützt.
Konkret geht es um die Verpackung des Herstellers Aiisa, auf der zum Beispiel die Zarin Tamara zu sehen ist - sie gilt als Heilige in der georgisch-orthodoxen Kirche -, sowie zwei Finger mit einem übergezogenen Kondom. Ein Gericht in der georgischen Hauptstadt Tiflis hatte diese Motive verboten. Die Unternehmerin Anania Gatschetschiladse war deshalb vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen.
Die Richterinnen und Richter in Strassburg befanden in der Hauptsache, dass die Entscheidung des georgischen Gerichts gegen das Recht Gatschetschiladses auf freie Meinungsäusserung verstosse. Es habe keine ausreichenden Gründe für das Verbot gegeben. Die Ansichten der georgisch-orthodoxen Kirche zu ethischen Fragen seien von den nationalen Behörden zudem als vorrangig betrachtet worden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.
Zwar strebt die Ex-Sowjetrepublik Georgien im Südkaukasus mit einer prowestlichen Politik in die EU, allerdings gibt es in dem Land am Schwarzen Meer starke konservative und religiöse Kräfte.