Das Oberste Gericht von Kenia hat eine Entkriminalisierung von Homosexualität abgelehnt.
Botswana
Botswana entkriminalisiert Homosexualität - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktivisten hatten Abschaffung von Gesetzespassagen aus Kolonialzeit gefordert.
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In einem auch in anderen afrikanischen Ländern mit Spannung erwarteten Urteil wies das Gericht am Freitag die Streichung entsprechender Gesetzespassagen ab, die noch aus der Kolonialzeit stammen. Die fraglichen Passagen im Strafgesetzbuch seien «nicht verfassungswidrig», sagte die Vorsitzende Richterin Roselyne Aburili. Hingegen könne ihre Streichung zu Homo-Ehen führen, die verfassungswidrig seien.

Dem von Homosexuellenverbänden eingereichten Antrag werde nicht stattgegeben, sagte die Richterin. Es gebe «keinen überzeugenden wissenschaftlichen Beleg dafür, dass LGBTI-Menschen so geboren sind». Nach diesen Worten schnappten zahlreiche Zuhörer in dem überfüllten Gerichtssaal hörbar nach Luft.

Einer der beiden fraglichen Paragrafen sieht bis zu 14 Jahre Haft bei «Geschlechtsverkehr ... wider die Natur» vor, der andere fünf Jahre Gefängnis für «unanständige Praktiken zwischen Männern». Die Antragsteller hatten argumentiert, die Gesetze verletzten die Privatsphäre und Würde von Homosexuellen, förderten Diskriminierung und könnten die Gesundheitsvorsorge für Betroffene behindern.

Das Gericht liess keines der Argumente gelten. Richterin Aburili sagte, es spiele keine Rolle, dass die Antragsteller nicht das Recht auf Homo-Ehe gefordert hätten. Eine Entkriminalisierung von Homosexualität könne aber dazu führen, «dass Personen gleichen Geschlechts als Paar zusammenleben». Dies stehe in «direktem Widerspruch» zur Verfassung. Diese sehe eine Hochzeit nur zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts vor.

Die Gerichtsentscheidung in Kenia war von Aktivisten in ganz Afrika mit Spannung erwartet worden. Sie hatten sich ein Urteil zu ihren Gunsten erhofft. In vielen Ländern des Kontinents sind Homosexuelle vor dem Gesetz benachteiligt, Homophobie ist weit verbreitet.

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