Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom rechnet aufgrund des geltenden Rechts in seinem neuseeländischen Exil nicht mit einer Auslieferung an die USA. Dort werden ihm Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen.
Kim Schmitz alias Kim Dotcom meldet sich aus seinem neuseeländischen Exil.
Kim Schmitz alias Kim Dotcom meldet sich aus seinem neuseeländischen Exil. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Internetunternehmer Kim Dotcom rechnet nicht mit einer Auslieferung an die USA.
  • Die USA wirft ihm Copyright-Betrug vor.
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Der seit vielen Jahren in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom geht fest davon aus, nicht in die USA ausgeliefert zu werden. «Urheberrechtsverletzungen sind in Neuseeland nicht strafbar», so der 44-Jährige in einem Interview mit «Spiegel Online». Das sei nur eine zivilrechtliche Sache, dafür könne er nicht ausgeliefert werden.

Der als Kim Schmitz in Kiel geborene Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern Copyright-Betrug im grossen Stil vor. Im Februar 2017 hatte ein neuseeländisches Gericht befunden, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts steht noch aus.

Dotcom sagte, dass er in den USA nie einen fairen Prozess bekäme. In diesem Prozess drohten ihm im schlimmsten Fall bis zu 88 Jahre Haft. «Sollte ich ausgeliefert werden, würde ich im Gefängnis sterben.»

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