Mexikos Senat beschliesst Direktwahl der Richter
Der mexikanische Senat verabschiedete nach über 13 Stunden die umstrittene Justizreform zur Direktwahl aller Bundesrichter mit 86 zu 41 Stimmen.
Nach hitziger Debatte und einer mehr als 13 Stunden langen Sitzung hat der mexikanische Senat eine umstrittene Justizreform verabschiedet. Die Verfassungsänderung, die eine Direktwahl aller Bundesrichter durch die Bürger ermöglicht, setzte die Regierungspartei Morena mit 86 Stimmen zu 41 Gegenstimmen durch.
Einige Senatoren der Opposition wechselten ins Pro-Lager, um die erforderliche Mehrheit zu sichern. Präsident López Obrador, dessen sechsjährige Amtszeit am 30. September endet, wirft der Justiz vor, sie sei korrupt und bediene wirtschaftliche und kriminelle Interessen.
Bangen um die demokratischen Gegengewichte
Kritiker der Reform befürchten einen stärkeren Einfluss der Politik und der organisierten Kriminalität auf die Justiz infolge der Wahl von Richtern. Auch die Voraussetzungen für die Ausübung des Richteramtes werden weniger streng sein als bisher.
Umstritten ist vor allem das geplante Auswahlverfahren der Richter. Das Staatsoberhaupt und das Parlament – beide derzeit in der Hand der Regierungspartei- sowie der Oberste Gerichtshof werden zu gleichen Teilen die Kandidaten vorschlagen.
Der scheidende Präsident Obrador ist in Mexiko sehr beliebt und seine Partei kontrolliert bereits die Exekutive und die Legislative. Die nächste Präsidentin, seine politische Ziehtochter Claudia Sheinbaum, unterstützt die Reform.
Ratifizierung in den Bundesstaaten
Aus Protest streiken in dem lateinamerikanischen Land die rund 1700 Bundesrichter seit fast drei Wochen unbefristet. Auch Tausende Justizangestellte haben die Arbeit niedergelegt. Der Oberste Gerichtshof und die Bundesgerichte behandeln derzeit nur dringende Fälle.
Vor dem Senat hatten bereits die Abgeordneten den Entwurf gebilligt. Nun müssen mindestens 17 der 32 Parlamente in den Bundesstaaten die Reform ratifizieren, was als sicher gilt. Zwischen 2025 und 2027 sollen laut den neuen Regeln zunächst alle Bundesrichterposten neu besetzt werden – auch die am obersten Gerichtshof.