Tibetischer Menschenrechtler vor Gericht
In China ist der tibetische Menschenrechtler Tashi Wangchuk wegen eines kritischen Interviews vor Gericht gestellt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der tibetische Menschenrechtler Tashi Wangchuk kämpft seit Jahren für den Erhalt der tibetischen Sprache und für tibetischsprachigen Unterricht an den Schulen der Himalayaregion.
- In einem Interview mit der «New York Times» thematisierte er die Unterdrückung tibetischer Kultur durch China.
- Weil er seine Meinung frei geäussert hat, wurde er jetzt in China vor Gericht gebracht.
Wie der Anwalt des 32-Jährigen der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, wurde Tashi Wangchuk in dem am Donnerstag begonnenen Prozess der Anstiftung zum Separatismus beschuldigt, weil er sich in einem Video, das auf der Website der «New York Times» veröffentlicht wurde, kritisch über die Menschenrechtslage in Tibet geäussert hatte. Im Falle einer Verurteilung könnte dem Menschenrechtler eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren drohen.
Für Erhalt der tibetischen Sprache eingesetzt
Der Beitrag der «New York Times» thematisierte, wie sich Tashi Wangchuk seit Jahren für den Erhalt der tibetischen Sprache einsetzt und für tibetischsprachigen Unterricht an den Schulen der Himalayaregion kämpft. Die Organisation International Campaign for Tibet (ICT) forderte am Donnerstag die unverzügliche Freilassung des Tibeters, der bereits im Januar 2016, zwei Monate nach Veröffentlichung des Videos, verhaftet worden war.
Freie Meinungsäusserung? Nicht in China.
Tashi Wangchuk sei allein aufgrund der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäusserung inhaftiert worden. Man sei «in grosser Sorge», dass er insbesondere dafür belangt werde, mit ausländischen Medien kritisch über die Situation in Tibet gesprochen zu haben. «Die Repression richtet sich daher nicht nur gegen Tashi Wangchuk, sondern auch gegen die ohnehin schon stark eingeschränkte Berichterstattung unabhängiger Medien.» Auch die Vertretung der Europäischen Union in Peking hat China zur Freilassung von Tashi Wangchuk und zahlreichen anderen Bürgerrechtlern aufgefordert.