UN: Bewaffnete Banden plündern im Gazastreifen

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UN-Nothilfekoordinator Tom Fletcher warnt vor einem Zusammenbruch im Gazastreifen und der fast unmöglichen Lieferung von Hilfsgütern.

Zusammenbruch im Gazastreifen
UN-Nothilfekoordinator Tom Fletcher warnt vor einem Zusammenbruch im Gazastreifen und der extrem schwierigen Lieferung von Hilfsgütern. (Symbolbild) - Amr Nabil/AP/dpa

Der neue UN-Nothilfekoordinator Tom Fletcher sieht einen Zusammenbruch von Recht und Ordnung im Gazastreifen. «Wir erleben jetzt auch den Zusammenbruch von Recht und Ordnung und die systematische bewaffnete Plünderung unserer Vorräte durch lokale Banden», teilte Fletcher bei einem Besuch der Nahost-Region mit.

Es sei fast unmöglich, auch nur einen Bruchteil der nötigen Hilfsgüter in das Palästinensergebiet zu schaffen. Die Lebensbedingungen seien fast unerträglich.

Mehr als 100 Hilfslieferungen abgelehnt

Der Norden des Gazastreifens sei seit mehr als zwei Monaten praktisch unter Belagerung. Dort drohe eine Hungersnot. Israel habe seit dem 6. Oktober mehr als 100 Anfragen für die Genehmigung von UN-Hilfslieferungen abgelehnt, teilte Fletcher mit, der das UN-Nothilfebüro OCHA leitet.

Die Angriffe Israels in dicht besiedelten Gegenden – auch solchen, in die die israelischen Streitkräfte die Menschen vertrieben hätten – gingen weiter. Nirgends seien die Menschen sicher. «Schulen, Spitäler und die zivile Infrastruktur sind in Schutt und Asche gelegt worden.»

Israel sieht genug Hilfsgüter im Gazastreifen

Nach Israels Darstellung sind genügend Hilfsgüter da, aber die Vereinten Nationen schaffen es nicht, sie im Gazastreifen zu verteilen. Nach internationaler Rechtsauffassung – etwa des Internationalen Gerichtshofs – ist der Gazastreifen von Israel besetztes Gebiet, in dem Israel für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständig ist.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sieht Israel in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Menschen mit allem Nötigen versorgt sind. Israel sieht sich seit dem Militärabzug 2005 nicht mehr als Besatzungsmacht.

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