Weitere Wohnung Ex Präsidentin Cristina Kirchner durchsucht
Wegen des Verdachts auf Korruption wurde in Argentinien eine weitere Wohnung von Ex-Präsidentin Cristina Kirchner durchsucht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Polizei durchsucht in Argentinien eine weitere Wohnung von Cristina Kirchner.
- Sie steht unter Korruptionsverdacht.
Die argentinische Polizei hat im Zuge von Korruptionsermittlungen eine weitere Wohnung von Ex-Präsidentin Cristina Kirchner durchsucht. Die Beamten durchsuchten am Freitag ein Haus im Touristenort El Calafate im südargentinischen Patagonien. Am Donnerstag waren bereits eine Wohnung Kirchners in einem Nobelviertel der Hauptstadt Buenos Aires und ein Haus in der südargentinischen Stadt Río Gallegos durchsucht worden.
Der Ermittlungsrichter Claudio Bonadio hatte den Senat zuvor um eine teilweise Aufhebung der Immunität Kirchners gebeten, um die Häuser durchsuchen lassen zu können. Alle Senatsmitglieder, darunter auch die unter Druck stehende Kirchner selbst, stimmten diesem Schritt zu.
Die neuen Vorwürfe waren Anfang August durch einen Bericht der Zeitung «La Nación» bekannt worden. Demnach soll Kirchner Bestechungsgelder in Millionenhöhe von Bauunternehmen erhalten haben.
Der Staatsanwaltschaft zufolge geht es um umgerechnet rund 140 Millionen Euro, die zwischen 2005 und 2015 geflossen sein sollen. Grundlage für die Ermittlungen ist die akribische Dokumentation der Zahlungen durch einen Chauffeur, der für die Geldlieferungen zuständig gewesen sein soll.
Die Schmiergelder an die Regierungen von Kirchner und ihrem bereits verstorbenen Ehemann und Amtsvorgänger Néstor Kirchner sollen für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge gezahlt worden sein. In dem Skandal wurden bereits mehr als ein dutzend Regierungsmitarbeiter und Firmenchefs aus der Baubranche festgenommen. Acht Geschäftsleute zeigten sich bislang geständig.
Kirchner spricht von einer politisch motivierten Verfolgung. Die linksgerichtete Oppositionspolitikerin war von 2007 bis 2015 Präsidentin Argentiniens. Als Senatorin geniesst die 65-Jährige zwar Immunität, die sie vor einer Inhaftierung schützt. Sie kann aber strafrechtlich verfolgt und schuldig gesprochen werden.