Die Anklage des Weltstrafgerichts darf die Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Afghanistan wieder aufnehmen. Das entschieden die Richter am Montag in Den Haag.
ARCHIV - Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH). Foto: Peter Dejong/AP/dpa
ARCHIV - Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH). Foto: Peter Dejong/AP/dpa - sda - Keystone/AP/Peter Dejong

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Weltstrafgericht darf gegen die Taliban und den IS in Afghanistan ermitteln.
  • Das Land wollte die strafrechtliche Verfolgung seit 2020 eigentlich selbst übernehmen.
  • Weil die Taliban selbst die Macht übernommen haben, passiert das aber wohl nicht.
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Sie sind nicht davon überzeugt, dass die Taliban-Führung von Afghanistan selbst Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung habe. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, will zunächst gegen die militant islamistischen Taliban sowie die Terrorgruppe IS ermitteln.

Mögliche Kriegsverbrechen sind Angriffe auf die Zivilbevölkerung, illegale Hinrichtungen, Verfolgung von Frauen und Mädchen sowie Verbrechen gegen Kinder. Khan will angesichts begrenzter Mittel zunächst nicht mutmassliche Straftaten der afghanischen Armee und von Sicherheitskräften der USA untersuchen.

Afghanistan wollte 2020 die Verfolgung selbst übernehmen. Dagegen hatte die Anklage Einspruch erhoben und nun Recht bekommen. Das Weltstrafgericht ist ein sogenanntes Komplementärgericht, das nur dann eintritt, wenn die nationale Justiz das nicht will oder nicht in der Lage ist.

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