Berater entlassen, weil er sich an «Spass»-Kultur störte
Ein Franzose störte sich an der «Spass»-Kultur seiner Firma. Da er nicht an Seminaren teilnahm, wurde er entlassen – zu Unrecht, entschied jetzt ein Gericht.

Das Wichtigste in Kürze
- In Frankreich wurde 2015 ein Berater entlassen, weil er nicht «lustig» genug war.
- Der Mann verzichtete auf Aktivitäten – etwa wegen des «übermässigen Alkoholkonsums».
- Jetzt bekam er vom Gericht recht, die Entlassung war nicht gerechtfertigt.
Mit gemeinsamen Aktivitäten soll in Firmen der Zusammenhalt zwischen Mitarbeitern gestärkt werden. In Frankreich konnte ein Angestellter der Beratungsfirma Cubik Partners aber wenig damit anfangen.
T. weigerte sich vehement, an Seminaren und Wochenendveranstaltungen teilzunehmen. Der Berater empfand die «Spass»-Kultur stets als «erniedrigend und aufdringlich».
Dazu gehörte etwa, sein Bett während Arbeitsveranstaltungen mit anderen Mitarbeitern zu teilen. Insbesondere störte ihn der «übermässige Alkoholkonsum».
Mitarbeiter hielt sich nicht an «Spass»-Kultur
Im Jahr 2015 wurde er gefeuert. Begründung: «Berufliche Unfähigkeit». Demnach habe er sich nicht an die geselligen Werte des Unternehmens gehalten, schreibt die «Washington Post».

Zugleich kritisierte das Unternehmen seinen «demotivierenden Ton». Jetzt wendete sich das Blatt: Frankreichs höchstes Gericht hat entschieden, dass T. zu Unrecht entlassen wurde. Der Mann habe ein Recht auf «freie Meinungsäusserung».
Dass er sich geweigert hatte, an sozialen Aktivitäten teilzunehmen, sei eine «Grundfreiheit».