Ad
Threema muss keine Vorratsdaten speichern
Der Instant-Messaging-Dienst Threema muss keine Vorratsdaten von Nutzern speichern. Dies hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden.
Das Wichtigste in Kürze
- Das EJPD musste vor dem Schweizerischen Bundesgericht eine Niederlage einstecken.
- Dieses entschied, dass Threema keine Fernmeldedienstanbieterin ist.
- Somit müssen keine Vorratsdaten der Nutzer gespeichert werden.
Ad
Das Schweizerische Bundesgericht hat zugunsten von Threema entschieden: Der Instant-Messaging-Dienst muss somit auch künftig keine Vorratsdatenspeicherung praktizieren. Dies hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gefordert.
Den Richtern zufolge handelt es sich bei dem Messenger nicht um einen Fernmeldedienstanbieter. Dies berichtet «Watson» unter Berufung auf den Entscheid des Bundesgerichts. Somit gelten in diesem Fall die Überwachungspflichten nicht.
Der Instant-Messaging-Dienst wird vom Portal folgendermassen zitiert: «Der Versuch der Behörden, ihren Einflussbereich erheblich auszuweiten, um Zugriff auf noch mehr Nutzerdaten zu erhalten, ist somit endgültig gescheitert.»
Ad
Ad