3615 Rückweisungen an deutsch-schweizerischer Grenze seit September

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Deutschland,

Die deutsche Bundespolizei verweigerte seit September 2024 an der Schweizer Grenze 3615 Personen die Einreise oder den Aufenthalt.

Um die Schleusungskriminalität stärker zu bekämpfen und irreguläre Migration zu begrenzen, hat die Bundesinnenministerin Grenzkontrollen angeordnet.
Um die Schleusungskriminalität stärker zu bekämpfen und irreguläre Migration zu begrenzen, hat das deutsche Bundesinnenministerium Grenzkontrollen angeordnet. (Symbolbild) - Daniel Karmann/dpa

Die deutsche Bundespolizei hat von Mitte September 2024 bis Anfang Februar 2025 an den Grenzen zur Schweiz 3615 Personen die Einreise verweigert oder ihnen die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Dies geht aus einer am Dienstag von der Bundespolizeidirektion Stuttgart veröffentlichten Bilanz der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hervor.

Insgesamt verzeichnete sie in diesem Zeitraum 3722 unerlaubte Einreisen vom Bundesland Baden-Württemberg in die Schweiz. Hinzu kamen 2219 illegale Grenzübertritte nach Frankreich, wie es im Communiqué heisst.

Schleuser und Illegale: Die Zahlen

Insgesamt nahm die Bundespolizei 39 mutmassliche Schleuser an der Schweizer sowie weitere 20 an der französischen Landesgrenze fest. Sie führte 578 strafprozessuale Festnahmen durch. Davon 345 an der Grenze zur Schweiz, 233 an derjenigen zu Frankreich, wie es weiter heisst.

Auf Anordnung des deutschen Bundesinnenministeriums führt die Bundespolizei Kontrollen an allen Schengen-Binnengrenzen durch. Seit dem 16. September 2024 gilt dies für die Landesgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark.

An den übrigen Grenzen, also zur Schweiz, Österreich, Polen und Tschechien, fanden vorübergehenden Kontrollen bereits zuvor statt. Betroffen sind im Falle der Schweiz Grenzübergänge in Basel, im Aargau, in Zürich, Schaffhausen und im Thurgau.

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Kommentare

User #2466 (nicht angemeldet)

Wie viele hat man nicht erwischt?

User #5905 (nicht angemeldet)

In anderen Ländern gilt, wer seinen eigenständigen Lebensunterhalt nicht nachweisen kann, dem wird die Einreise verweigert. (z. B. Neuseeland und Australien und viele andere…) Wieso können das europäische Länder nicht?

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