Der unter umstrittenen Umständen nach Tunesien abgeschobene mutmassliche Islamist Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden.
Ein selbstgemaltes Plakat mit der Aufschrift «Abschiebung».
Ein selbstgemaltes Plakat mit der Aufschrift «Abschiebung». - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gericht wies Bochum an den abgeschobenen Sami A. zurückzuholen.
  • Tunesien beharrt weiter auf seine Zuständigkeit.
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (D) wies heute Mittwoch die Beschwerde der Stadt Bochum gegen die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Rückholung des unter umstrittenen Umständen nach Tunesien abgeschobenen, mutmasslichen Islamisten Sami A. ab. Wie das Münsteraner Gericht mitteilte, sei die Abschiebung von A., der früher Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, «offensichtlich rechtswidrig» gewesen.

Der zuletzt in Bochum lebende A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Einen Tag vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jedoch ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit A. aber nicht vor. In Tunesien kam A. nach zwei Wochen in Untersuchungshaft vorläufig frei. Die Ermittlungen in Tunesien laufen aber noch, A.s Reisepass wurde einbehalten.

Nach dem Rückholbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster im Fall Sami A. beharrt das tunesische Justizministerium auf seiner Zuständigkeit. «Dieses Urteil hat keinerlei Konsequenzen für uns», sagte Ministeriumssprecher Sofiene Sliti am Mittwoch der «Bild»-Zeitung. «Das Verfahren hier in Tunesien ist noch nicht abgeschlossen, er hat aufgrund dessen keinen Ausweis, mit dem er reisen könnte.»

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