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Acht Jahre Haft für 33-Jährigen in Wuppertal wegen Tötung von Lebensgefährtin

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Deutschland,

Weil er seine Lebensgefährtin tötete und verbrannte, hat das Wuppertaler Landgericht einen 33-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt.

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Justitia - AFP/Archiv

Die Richter sprachen Kevin K. am Dienstag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Den Feststellungen der Kammer zufolge war der Tat am 6. September 2021 ein Streit wegen der beabsichtigten Beendigung der Beziehung durch die damals 36-Jährige vorausgegangen. Nachdem die Frau geäussert habe, die Wohnung mit dem gemeinsamen Sohn verlassen zu wollen, habe K. sie von hinten an Schulter und Schlüsselbein umgriffen, um sie am Betreten des Schlafzimmers des Sohns zu hindern.

Laut Urteil ging in der Folge der Griff des Angeklagten in den Halsbereich der Frau über. Hierdurch wurde ihre Blutabfuhr und ihre Blutzufuhr zum Gehirn für rund drei Minuten unterbrochen, was zu ihrem Tod führte. Einen Tötungsvorsatz konnte die Kammer demnach jedoch «nicht sicher feststellen». Das Handeln des Manns sei primär darauf gerichtet gewesen, die 36-Jährige am Verlassen der Wohnung zu hindern, hiess es. Ihren Tod habe er mit der notwendigen Sicherheit nicht in Kauf genommen.

Der Mann wickelte die Leiche den Angaben zufolge nach der Tat in ein Planschbecken, brachte sie in den Schwarzwald und zündete sie dort an. Das Gericht kam mit seinem Urteil der Forderung der Verteidigung zum Teil nach. Diese hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt – dafür allerdings eine Freiheitsstrafe von weniger als fünf Jahren. Die Staatsanwartschaft hatte hingegen auf zehneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags plädiert.

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