AfD-Urteil: Weiter als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt
Die AfD wird rechtens als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Das ist das nicht rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
- Der Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin beobachten.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) darf vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden. So lautet das nicht rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Montag.
Das Gericht hat ein Urteil aus der Vorinstanz bekräftigt. Somit steht es dem Verfassungsschutz frei, weiterhin die Partei unter Beobachtung zu stellen. Eine Revision der Entscheidung wurde vom Gericht nicht zugelassen. Die AfD kann aber noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
AfD: Urteil bestärkt Verfassungsschutz
Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. Das betrifft auch den mittlerweile aufgelösten sogenannten «Flügel» und die Jugendorganisation Junge Alternative.
Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebungen. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.
Diese Auffassung teilt das OVG laut dem am Montag verkündeten Urteil. Die Klagen richteten sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte im westdeutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen zuständig.