Das deutsche Agrarministerium reagiert zwiespältig auf das Urteil des EuGH zu neuen Gentechnikverfahren.
Mähdrescher Ernte Korn
Mähdrescher bei der Ernte. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europäische Gerichtshof schiebt neuen Gentechnikverfahren den Riegel.
  • Das sei zwar aus gesundheitlichen Gründen nachvollziehbar.
  • Es bremse aber die Innovation, meint das Bundeslandwirtschaftsministerium.
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Das deutsche Bundeslandwirtschaftsministerium hat zwiegespalten auf das Urteil zu neueren Gentechnikverfahren reagiert. Staatssekretär Hermann Onko Aeikens sagte am Mittwoch in Berlin, für das Ministerium stehe immer der gesundheitliche Verbraucherschutz und der Gesundheitsschutz im Vordergrund. Zugleich sagte Aeikens: «Aus Sicht des Verbrauchers ist es ein ambivalentes Urteil. Wir haben eine Situation, dass Innovation ein Stück weit ausgebremst wird.»

Technisch möglich, nun gesetzlich verboten

Neuere Gentechnikverfahren fallen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unter die geltenden EU-Regeln. Das erklärte das oberste EU-Gericht in Luxemburg. Damit gelten für Lebensmittel, die mit der sogenannten gezielten Mutagenese verändert wurden, spezielle Kennzeichnungspflichten im Supermarkt.

Aeikens sagte, neue «Züchtungstechnologien» hätten ein «erhebliches Innovationspotenzial». Er nannte als Beispiel Sorten, die besser mit Klimaveränderungen umgehen könnten. Ausserdem gebe es die Möglichkeit, haltbarere Lebensmittel herzustellen.

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