Antrag für AfD-Verbot in Bundestag eingebracht
Die deutschen Abgeordneten wollen prüfen lassen, ob die in Teilen rechtsextreme AfD verfassungswidrig ist. Der Antrag wurde eingebracht.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Bundestagspräsidium wurde ein Antrag für ein AfD-Verbot eingereicht.
- 113 Personen aus verschiedenen Fraktionen unterstützen diesen.
- Das Bundesverfassungsgericht soll prüfen, ob die Partei verfassungswidrig ist.
Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz haben nach dessen Angaben ihren Antrag dafür beim Bundestagspräsidium eingebracht. Wanderwitz zufolge hat der Antrag 113 Unterstützer aus verschiedenen Fraktionen. Die Abgeordneten wollen vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die in Teilen rechtsextreme AfD verfassungswidrig ist.
Das ist nach Artikel 21 Grundgesetz möglich. Der AfD müsste im Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Ziel: Beschluss des Bundestages
Das Ziel der Gruppe um Wanderwitz ist es, dass der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fasst. Ob ihr Antrag dafür Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen. Wanderwitz tritt seit längerem für ein AfD-Verbot ein.
Auf die Frage, ob sich der Bundestag, der voraussichtlich im Februar neu gewählt wird, überhaupt noch mit dem Vorhaben befassen werde, sagte er: «Man habe ein Aufsetzungsrecht, eine Plenardebatte werde es auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode noch geben. Ob es auch zu einer Abstimmung komme, sei offen.»
Parteien können in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Wie schwierig dies ist, zeigen die beiden gescheiterten Anträge zum Verbot der rechtsextremen NPD.