Der Europäische Gerichtshof urteilt am Dienstag zuungunsten von Apple und Google. Beide Tech-Riesen kassieren Niederlagen.
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Ein Apple-Logo an der Fassade eines Apple Stores in Brooklyn. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Apple kassiert vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage.
  • Hintergrund sind Steuervergünstigungen, die Irland Apple gewährt hatte.
  • Auch Google verliert – und muss 2,25 Mrd. Franken Strafe zahlen.
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Die EU-Kommission und Apple liegen seit Jahren im Clinch, nun ging es um rund 13 Milliarden Euro. Jetzt kann die Behörde einen wichtigen Sieg verzeichnen.

Im Streit mit der EU-Kommission um rund 13 Milliarden Euro (circa 12,2 Mrd. Franken) Steuernachzahlungen hat Apple vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine endgültige Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple auf und gaben der Brüsseler Behörde recht.

Hintergrund ist ein langwieriges Tauziehen um Steuervergünstigungen, die Irland Apple gewährt hatte. Die EU-Kommission hält dieses Vorgehen für wettbewerbsverzerrend. 2016 forderte die Brüsseler Behörde Apple auf, 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen zu zahlen. Das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto.

Hast du ein iPhone?

Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.

2020 setzte sich der Konzern vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter.

Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei, entschieden die Richter.

Pleite für Google

Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2,4 Milliarden Euro (circa 2,25 Mrd. Franken) Strafe zahlen. Der Tech-Riese habe seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unrechtmässigen Vorteil verschafft und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, entschieden die Richter in Luxemburg.

Die EU-Kommission verhängte gegen Google 2017 eine Geldbusse von 2,4 Milliarden Euro. Hintergrund war die Einschätzung, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte.

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Das Google-Logo auf einem Laptop. - AFP/Archiv

Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.

Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017.

Nächster Prozess wartet bereits

Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und anschliessend vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH. Dieser wies nun das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig Recht. Das Verhalten von Google sei in diesem Fall diskriminierend und entspreche nicht dem Leistungswettbewerb.

Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission überzogen Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen, die dem Konzern allerdings wegen seines boomenden Online-Werbegeschäfts keine grossen Probleme machten.

Bereits nächste Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst «AdSense for Search» andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbusse der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.

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